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Zu dicht auffahren mit dem Auto: Dränglern und Bremsern drohen Bußgelder

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Von: Christina Rosenberger

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Wer im Straßenverkehr drängelt oder absichtlich andere ausbremst, muss mit Strafen rechnen. (Symbolbild) © dpa

Beim Autofahren erhitzen sich schnell die Gemüter. Doch viele Provokationen sind gefährlich – und verboten. Welche Strafe beim Drängeln, Ausbremsen oder bei Lichthupe drohen:

Im alltäglichen Straßenverkehr gibt es für Autofahrer viele Möglichkeiten, etwas falsch zu machen. Die Regeln sind vielfältig und oft undurchsichtig. Deshalb ist es besonders wichtig, alle aktuellen Regeländerungen für Autofahrer zu kennen und für Sicherheit am Wagen zu sorgen. Beispielsweise gehören ab diesem Jahr zwei neue Materialien in den Verbandskasten. Doch noch dringender sollte bei der Fahrweise auf Sicherheit geachtet werden – auch, wenn es mal schnell gehen soll.

Vor allem auf den Autobahnen entstehen immer wieder gefährliche Situationen durch „Drängler“ und „Bremser“. Ist schnellen Autofahrern der Vorausfahrende auf der linken Spur nicht schnell genug, sind Lichthupe, Linksblinken und Auffahren beliebte Mittel, um sie zum Schnellerfahren zu bewegen. Doch auch diese lassen sich in solchen Situationen gerne provozieren. Die gefährliche Reaktion darauf ist immer wieder abruptes Abbremsen oder das Sprühen von Scheibenwischerflüssigkeit.

Drängeln oder Ausbremsen: Bei Verstößen drohen Autofahrern saftige Strafen

Jedoch gilt sowohl für die Drängler als auch für die Bremser: Es ist extrem gefährlich, den Sicherheitsabstand im Straßenverkehr nicht einzuhalten. Durch solche Situationen können schnell schlimme Unfälle entstehen, die eigentlich vermeidbar gewesen wären. Außerdem drohen Autofahrern, die beim Drängeln oder provokativen Abbremsen erwischt werden, saftige Strafen. Zwar gibt es auch vermeintliche Regeln im Straßenverkehr, die eigentlich nur Mythen sind, doch diese gehören definitiv nicht dazu.

In der Straßenverkehrsordnung § 4 Abs. 1 heißt es: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“ Doch wann gilt der Abstand eigentlich als ausreichend?

Hier können unterschiedliche Faustformeln angewandt werden. Denn wie groß der Abstand zum Vordermann sein muss, hängt immer von der Fahrtgeschwindigkeit ab. Eine Regel lautet innerorts: Wenn die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug der in einer Sekunde gefahrenen Strecke entspricht, so ist der Sicherheitsabstand gewährleistet. Beispielsweise sind bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h etwa 15 Meter Abstand einzuhalten. Das entspricht ungefähr drei Fahrzeuglängen.

Drängeln oder Ausbremsen: So können Autofahrer den richtigen Sicherheitsabstand berechnen

Auf der Autobahn vergrößert sich der mindestens erforderliche Sicherheitsabstand proportional zur Geschwindigkeit. Die Faustregel für Innerorts kann hier auf zwei Sekunden ausgeweitet werden. Orientierung zum Abzählen der zwei Sekunden können außerhalb geschlossener Ortschaften die Leitpfosten bieten. Doch noch einfacher ist es, die „Halber Tacho“-Regel anzuwenden.

Da sich der Bremsweg verlängert, sobald die Geschwindigkeit erhöht wird, muss bei schnellerer Fahrt eben auch mehr Abstand zum vorausfahrenden Auto eingehalten werden. Bei 80 km/h wäre der Sicherheitsabstand beispielsweise 40 Meter, bei 120 km/h sind es bereits 60 Meter.

Auch hier können die Leitpfosten wieder als Anhaltspunkt dienen. Denn sie stehen in Deutschland immer im Abstand von 50 Metern zueinander. Bedeutet: Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h muss der Abstand mindestens der Strecke zwischen zwei Leitpfosten entsprechen.

Drängler und Bremser: Auch das Ausbremsen des Verkehrs kann zu Geldstrafen führen

Allerdings ist ja nicht nur das zu dichte Auffahren strafbar, sondern eben auch das abrupte Abbremsen in einer solchen Situation. Da durch dieses Verhalten eine Gefahrensituation entstehen kann, müssen auch bedrängte Autofahrer im Zweifel mit einer Geldbuße rechnen. Laut bussgeldkatalog.de stellt das Ausbremsen eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld von bis zum 20 Euro bestraft werden. Entsteht durch die Aktion ein Unfall, erhöht sich die Geldbuße auf 30 Euro.

Außerdem – und das ist nicht zu unterschätzen – kann im Falle eines Unfalls auch dem Abbremser die Schuld an der Kollision zugesprochen werden. Auch dadurch können dann nochmals hohe Kosten auf den Bremser zukommen. Wer übrigens die Lichthupe verwendet, um ein kurzes Signal zu geben, an seinem Vordermann vorbeifahren zu wollen, muss im Normalfall nicht mit einer Strafe rechnen.

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