Illegale Böller aus dem Ausland: Bis zu fünf Jahre Haft drohen bei Verwendung
Um den Jahreswechsel zu feiern, greift mancher zur verbotenen Ware aus dem Ausland. Die Gefahren der sogenannten „Polen“- oder „Chinaböller“ werden oft unterschätzt und sind deshalb in Deutschland verboten.
Alle Jahre wieder wird der Jahreswechsel mit Raketen und Böllern gefeiert. Das Feuerwerk aus den Supermärkten ist bei richtiger Verwendung ungefährlich. Trotzdem besorgen sich viele ihre Raketen und Böller im Ausland. Warum dies sehr gefährlich werden kann und wie hoch die Strafen für diejenigen sind, die erwischt werden.
Gefährliche Böller aus dem Ausland sind hierzulande illegal
Weshalb die ausländischen Böller verboten sind, hat meist mit der sogenannten Schall- und Sprengwirkung zu tun. Die Zusammensetzung der umgangssprachlichen „Polenböller“ oder „Tschechenkracher“ ist häufig unbekannt, was dazu führt, dass die Sprengwirkung nicht berechenbar ist und sie deshalb häufig unterschätzt wird. Das Sprengstoffgesetz verbietet die Einfuhr nach Deutschland.

Welche Strafen drohen beim Knallen der ausländischen Böller?
Vermeintliche harmlose Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz, wie ein ordnungswidriges Abfeuern eines Kleinfeuerwerks, können bereits mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Wer nicht zertifizierte Böller vertreibt oder herstellt, kann dafür sogar bis zu drei Jahre ins Gefängnis wandern. Die Höchststrafe von fünf Jahren Haft im Zusammenhang mit dem Böllern, wird dann angeordnet, wenn fremdes Eigentum beschädigt, oder sogar andere Mitmenschen verletzt werden.
Was ihr beim Umgang mit Feuerwerk und Böllern beachten solltet
Damit es gar nicht erst dazu kommt, dass ihr beim Böllern eine Ordnungswidrigkeit begeht, gibt es einige Sicherheitshinweise, die unbedingt beachtet werden sollten:
- Nur Feuerwerk und Böller kaufen, die zwischen dem 28. und 31. Dezember für den Silvestergebrauch in deutschen Märkten erhältlich sind.
- Unbedingt prüfen, ob die CE-Zertifizierung mit vierstelliger Registriernummer auf dem Produkt abgedruckt ist.
- Darauf achten, ob der Hersteller die Nettoexplosivmenge (NEM) auf die Verpackung des Feuerwerks und des Böllers angegeben hat.
- Prüfen, ob das Produkt mit der Feuerwerkskategorie F1 oder F2 versehen ist. .
In jedem Fall gilt: Wer sich unsicher ist, sollte lieber die Finger von den Silvesterraketen und Böllern lassen, denn die Strafen für eine nicht fachgerechte Verwendung sind hoch.