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April, April! Vorsicht im Büro – bei diesen Scherzen droht die Kündigung

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Von: Lisa Klein

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April, April! Was witzig gemeint ist, kann schnell als schlechter Scherz enden. Im schlimmsten Fall können Aprilscherze im Büro sogar den Job kosten.

April, April! Am 1. April, sollten alle etwas vorsichtiger durch die Welt gehen und nicht sofort alles glauben. Denn hinter vielen kuriosen Meldungen oder Situationen könnte auch durchaus ein Aprilscherz stecken. Doch vor allem Arbeitnehmer sollten sich genau überlegen, mit wem und vor allem über wen sie Witze machen und welchen Spaß sie sich erlauben können. Denn einiges kann ganz schnell als schlechter Scherz enden und richtig Ärger geben.

Vorab: „Es gibt kein Recht darauf, Aprilscherze machen zu dürfen, oder eine rechtliche Ausnahmeregel für den 1. April“, sagt Tjark Menssen, Leiter der Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Vermeiden sollten Arbeitnehmer Scherze, die Beleidigungen enthalten oder Dritten schaden“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin der „dpa“.

April, April! Arbeitnehmer sollten im Büro aufpassen – einige Scherze können den Job kosten

Auch „Witze“ mit diskriminierendem Charakter sollten keinesfalls gemacht werden. „Der Betroffene hat dann gegenüber dem Arbeitgeber unter Umständen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld“, sagt Bredereck und bezieht sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Was sich jeder vor Augen führen sollte: Nicht alle verstehen Spaß und manche Äußerungen können schnell verletzend sein. Auch vermeintlich harmlose Scherze wie „schau mal, dein Hosenstall ist offen – April, April“ können vor versammelter Mannschaft verletzend sein, wenn daraufhin alle anderen einen „auslachen“.

Aprilscherze im Büro: Arbeitnehmer sollten aufpassen – schlimmstenfalls droht Kündigung

Tjark Menssen rät zudem dringend davon ab, eine Kündigung als Scherz auszusprechen. „Gleiches gilt für weitere Scherze mit Kostenfolgen für den Arbeitgeber“. Zum Beispiel durch die Ankündigung: „Ab 14 Uhr ist arbeitsfrei.“ Entstehen Arbeitgebern bei solcherlei Scherzen Kosten – etwa, weil alle Feierabend machen, weil sie dachten, die Aussage wäre ernst gemeint –, können gegenüber dem Verursacher Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Arbeitnehmende sollten es zudem unterlassen, sich als eine andere Person auszugeben – etwa Kunden gegenüber als Chef. Das geht in Richtung Identitätsklau und kann ebenfalls zu einer Abmahnung oder fristlosen Kündigung führen.

Noch ein Tipp: Finger weg von Firmeneigentum. Sobald beispielsweise Farbe, Rasierschaum, Zahnpasta, Kleber oder ähnliches ins Spiel kommen, kann das unter Umständen nicht nur teuer werden, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem sollte nichts unternommen werden, wodurch sich Menschen tatsächlich verletzten können – eine Anzeige wegen Körperverletzung wegen eines Aprilscherzes will doch wirklich keiner.

Aprilscherze im Büro: Wer an seinem Job hängt, sollte vorsichtig sein

Als Experte für Kündigungsrecht landen bei Alexander Bredereck jedes Jahr mehrere Fälle von Aprilscherzen und Witzen, die schiefgelaufen sind. Abmahnungen oder im schlimmsten Fall eine Kündigung sind die Folgen. „Zum Teil liegt es daran, dass der Scherz tatsächlich Schaden bei jemandem angerichtet hat, weil er sich aufgrund von falschen Informationen anders verhalten hat“, sagte er gegenüber der dpa.

Zum 1. April - Achtung Aprilscherz!
April, April! Was als harmlose Idee entsteht, kann in der Praxis schnell als schlechter Scherz enden. Vor allem im Büro sollte mit Aprilscherzen vorsichtig umgegangen werden. © Jens Kalaene/dpa

„Doch zum Teil verstehen Vorgesetzte Scherze auch absichtlich falsch, weil sie schon jemanden auf dem Kieker hatten, und den Witz als Anlass für eine Kündigung nutzen wollen“, sagt Bredereck. In jedem Fall machen sich Mitarbeitende angreifbar, wenn sie Witze reißen oder anderen Streiche spielen. „Wer also an seinem Job hängt, sollte vorsichtig sein“, rät der Experte für Kündigungsrecht.

April, April: Das können Arbeitnehmer tun, wenn der Aprilscherz nach hinten los geht

Wer merkt, dass der eigene Aprilscherz schlecht ankam, missverstanden wurde oder jemanden verletzt hat, sollte sich laut Bredereck sofort entschuldigen – und zwar bei allen beteiligten Personen, auch gegenüber den Führungskräften. Falschaussagen sollten außerdem umgehend richtiggestellt werden, bevor sie die Runde machen. Ist die Führungskraft bei der Entschuldigung nicht anwesend, sollten Arbeitnehmer sie proaktiv aufsuchen.

Eine Entschuldigung kann sich positiv auf eine mögliche Entscheidung vor dem Arbeitsgericht auswirken, wenn es schlimmstenfalls so weit kommen sollte – etwa, wenn eine Kündigung verhandelt wird. Es gebe Fälle, bei denen ein Urteil abgemildert wurde, weil sich eine Person sofort für ihr Verhalten entschuldigt hat. Das müsse aber schnell passieren – bevor ein Vorgesetzter seine Kündigungsabsichten formuliert hat, sagt der Arbeitsrechtsexperte.

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