Betrunken als Beifahrer? Das kann schwere Folgen und Strafen nach sich ziehen
Dass Autofahren unter Alkoholeinfluss verboten und gefährlich ist, sollte eigentlich jeder Fahrzeugführer wissen – doch was passiert, wenn der Beifahrer betrunken ist?
Für Autofahrer in Deutschland gibt es viele Regeln – erst zum Jahreswechsel 2022 traten wieder zahlreiche Regeländerungen im Straßenverkehr in Kraft. Außerdem wird auch immer wieder der Bußgeldkatalog angepasst, der festschreibt, welche Strafen Verkehrssündern in der Bundesrepublik drohen.
Doch während einige Regeln für Autofahrer weithin unbekannt sind und wieder andere als Mythen fest in den Köpfen der Fahrzeugführer sitzen, obwohl sie gar nicht gelten, gibt es besonders eine Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung, die jedem Fahranfänger tief eingebläut wird: Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich – betrunken zu fahren zieht auch strenge Strafen nach sich. Doch was ist, wenn der Beifahrer alkoholisiert ist?
Betrunken am Steuer: Kann auch ein alkoholisierter Beifahrer belangt werden?
Grundsätzlich gilt: Es ist nicht strafbar, als Beifahrer betrunken zu sein – es gibt allerdings einige Ausnahmen von dieser Regel. Eine davon ist die Fahrt als Begleitperson eines 17-jährigen Fahranfängers. Denn Jugendliche dürfen mit 17 Jahren nur unter Aufsicht einer Begleitung fahren. Diese darf als Beifahrer nicht mehr als 0,5 Promille intus haben. Wer also einen Fahranfänger mit 17 Jahren begleitet und die Promillegrenze von 0,5 überschreitet, der muss gleich mit mehreren Sanktionen rechnen. Da wären 500 bis 1.500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten.
- 500 – 1.500 Euro
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 – 3 Monate Fahrverbot
Doch das ist nicht das einzige Szenario, in dem ein betrunkener Beifahrer Probleme bekommen kann. Denn greift er beispielsweise dem Autofahrer ins Lenkrad und mischt sich so aktiv in die Fahrt ein, dann können im Falle eines Unfalls strafrechtliche Folgen für den Beifahrer drohen, wie bussgeldkatalog.org berichtet. Hier gelten dann die gleichen Regelungen bezüglich der Konsequenzen wie für einen betrunkenen Fahrer.
Auch ein betrunkener Beifahrer muss mit Konsequenzen rechnen – in bestimmten Fällen
Ein weiterer Fall, der einen betrunkenen Beifahrer nicht ungestraft davonkommen ließ, ereignete sich vorm Oberlandesgericht Schleswig. Hier hatte ein Autofahrer mit 1,68 Promille einen schweren Unfall verursacht – auch der Beifahrer hatte hier 1,7 Promille Alkohol im Blut. Er war zum Zeitpunkt des Unfalls nicht angeschnallt und wurde verletzt – wohl so schwer, dass er wegen erlittener Dauerschäden ein hohes Schmerzensgeld von der Versicherung forderte.
Doch diese wollte nicht zahlen. Die Begründung: Der Beifahrer trage eine Teilschuld. Er habe erkennen müssen, dass der Fahrer betrunken war. Auch vor Gericht bekam der Mann letztendlich nur zum Teil Recht. Er musste sich ein Mitverschulden von einem Drittel anrechnen lassen. Wie auto24.de* berichtet, habe der Beifahrer gegen die Eigensorgfaltspflicht verstoßen, indem er zu dem erkennbar betrunkenen Fahrer in den Wagen gestiegen war. Den eigenen Rausch wertete das Gericht als Fahrlässigkeit. *echo24.de und auto24.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.