Änderungen im Juni 2023: Sonderzahlungen und Kulturpass kommen
Jeden Monat ändert sich einiges für Verbraucher. Im Juni 2023 gibt es für einige sogar mehr Geld von der Bundesregierung.
Im Juni 2023 stehen Veränderungen und vor allem Zahlungen von der Bundesregierung an, die den Verbraucher betreffen und von Vorteil sein können. Diesen Monat können Verbraucher zwar letztmalig die Energiepauschale beantragen, doch dafür steht der Kulturpass in den Startlöchern und es wird Sonderzahlungen für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes geben. echo24.de berichtet über die wichtigsten Änderungen.
Änderung im Juni: Kulturpass – 18-Jährige bekommen 200 Euro für Kultur
Diesen Juni geht der Kulturpass an den Start. Alle Jugendlichen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, bekommen ein Budget von 200 Euro für Kultur, berichtet die Bundesregierung. Darunter fallen Kultur-Veranstaltungen wie Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen, Eintrittskarten für Museen sowie Bücher, Comics oder Musikinstrumente.
Das Geld können die Jugendlichen zwei Jahre lang auf einer digitalen Plattform einlösen, die als App sowie als Website verfügbar sein wird. Auf der Plattform können sich Kulturanbieter registrieren und Tickets für Veranstaltungen und Produkte anbieten, die anschließend mit dem Budget des Kulturpasses erworben werden können. Die Bundesregierung möchte damit sowohl die jungen Menschen, als auch die Kultur unterstützen.
Sonderzahlungen ab Juni: Mehr Geld für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst
Die Streiks der Gewerkschaften waren erfolgreich, denn für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gibt es ab Juni 2023 mehr Geld. Der Tarifabschluss sieht ab Juni ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3000 Euro vor, der in Teilzahlungen ausgezahlt wird.
Zunächst erfolgt eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro mit dem Entgelt für Juni 2023. Außerdem gibt es eine monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 220 Euro, die im Zeitraum Juni 2023 bis Februar 2024 monatlich ausbezahlt wird. Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.
Das Inflationsausgleichsgeld steht fast 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen zu. In der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind das vor allem Mitarbeitende aus dem Sozial- und Erziehungsdienst. Weitere Beschäftigte profitieren nur indirekt vom Tarifergebnis, das trifft dann zu, wenn der jeweilige Arbeitgeber sich an dem Tarifvertrag orientiert, was häufig der Fall ist. Der Tarifabschluss gilt allerdings nicht für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder.
Geld nicht ausbezahlt - Energiepauschale bis Ende Juni nachträglich beantragen
Wer noch keine Energiepreispauschale ausbezahlt bekommen hat, hat nur noch bis zum 30. Juni 2023 die Möglichkeit, einen Antrag auf die nachträgliche Auszahlung zu stellen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
Im September 2022 konnten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits von der Energiepauschale profitieren. Es gab jedoch auch Personen, die länger warten mussten. Erst im Dezember waren Rentnerinnen und Rentner an der Reihe, während Studierende sogar bis März 2023 warten mussten.
Trotz der Durchführung von drei Etappen sind immer noch nicht alle Anspruchsberechtigten mit der Energiepauschale versorgt. Dies betrifft einerseits Bevölkerungsgruppen, die bisher keine Auszahlung erhalten haben, und andererseits Personen, denen eine doppelte Auszahlung zusteht, erklärt die „Frankfurter Rundschau“.
Bitte beachte: Es ist auch möglich, eine doppelte Zahlung zu erhalten. Zum Beispiel, wenn während des Studiums oder der Rente einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen wird oder wenn der Renteneintritt nach September 2022 erfolgt ist. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, den Erhalt beider Zahlungen zu überprüfen. echo24.de berichtete auch über Neuerungen im Mai 2023.