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Hundehalter können bei der Steuererklärung sparen: Das ist absetzbar

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Von: Julia Cuprakowa

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Das Halten eines Hundes ist immer mit Kosten verbunden. Doch einige Leistungen können Hundehalter auch von der Steuer absetzen.

Viele Menschen in Deutschland haben einen Hund und wissen daher, dass die Haltung ziemlich ins Geld gehen kann. Grundsätzlich ist das Halten von Haustieren ein Privatvergnügen – deshalb können die damit verbundenen Kosten nicht von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Welche es sind, verrät echo24.de im folgenden Artikel.

Das Zusammenleben mit einem Hund kann sehr schön sein, aber auch teuer. Mit Anschaffungskosten, der Erstausstattung und den laufenden Kosten für Futter, Leine und Halsband, Medikamente oder Spielzeug kommt eine stattliche Summe zusammen. Die gute Nachricht: Es gibt durchaus Kosten, die Hundehalter von der Steuer absetzen können, wie taxfix.de berichtet.

Tipps für Hundehalter: Diese Kosten lassen sich von der Steuer absetzen

Diese Leitungen und Kosten lassen sich steuerlich absetzen:

Hundehaftpflicht: Die Haftpflichtbeiträge für einen Hund kann man komplett als Sonderausgaben absetzen. Dazu sollte sie als Teil der privaten Versicherungen aufgeführt werden.
Ein Versicherungspaket, welches aus mehreren Versicherungen für ein Haustier besteht, z. B. aus einer Tierhalterhaftpflicht- und Krankenversicherung, lässt sich der Teil der Tierhalterhaftpflichtversicherung steuerlich geltend machen.

Tierfriseur: Die Rechnung vom Tierfriseur lässt sich nur in Ausnahmefällen absetzen. Hundehalter können sie als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, wenn die Leistung vom Friseur in den eigenen vier Wänden ausgeführt wird. Geht man aber mit dem Hund in einen Friseursalon, kann die Rechnung nicht steuerlich abgesetzt werden.

Urlaubsversorgung durch Dritte: Der Hundehalter verreist und jemand kümmert sich so lange um den Hund? Auch hier lassen sich einige Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Darunter sind zum Beispiel die Fahrt- und Arbeitskosten. Vorausgesetzt der Hund wird in den eigenen vier Wänden versorgt. Unter Arbeitskosten versteht man alle Tätigkeiten, die normalerweise vom Hundehalter selbst ausgeführt werden. Futter und andere Materialien sind nicht von der Steuer absetzbar.

Allgemein gesagt, lassen sich nur Kosten absetzen, die durch die Tätigkeit wie das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die durch sonstige Beschäftigung des Tieres entstehen.

Besonders das Ausführen wurde in der Vergangenheit selten anerkannt, da es nicht innerhalb des Haushalts erfolgte. An dieser Stelle ist es interessant zu wissen, wie viel Auslauf und Aufmerksamkeit ein Hund tatsächlich braucht. In der Hinsicht gibt es nämlich einige Regeln, die beachtet werden müssen. Sie sind in der neuen Tierschutz-Hundeverordnung 2022 festgehalten.

Charakteristische Statur
Tatsächlich lassen sich manche Ausgaben von Hundehaltern von der Steuer absetzen. © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Hundehalter aufgepasst: Diese Leistungen sind nicht steuerlich absetzbar

Im Gegensatz zur Urlaubsversorgung lassen sich andere Kosten nicht von der Steuer absetzen.

Diese Kosten lassen sich nicht steuerlich absetzen:

Tierarztkosten: Die Rechnung vom Tierarzt lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Selbst dann nicht, wenn es sich hierbei um einen Hausbesuch handelt. Ein entsprechendes Urteil hat das Finanzgericht Nürnberg im Oktober 2012 gefällt.

Hundesteuer: Die Hundesteuer ist nicht absetzbar. Sie gilt als private Ausgabe und zählt zu deinen Lebenshaltungskosten.

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