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Aida streicht Corona-Impfpflicht auf Kreuzfahrtschiffen – mit Ausnahmen

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Von: Franziska Kaindl

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Ab Mitte September müssen Reisende auf vielen Aida-Kreuzfahrten keinen Corona-Impfnachweis mehr vorlegen. Allerdings wurde die Regel nicht für alle Routen gelockert.

Wer demnächst eine Kreuzfahrt-Reise mit der Aida geplant hat, darf sich über eine Lockerung der Corona-Maßnahmen freuen: Auf vielen Routen benötigen Gäste fürs Erste keinen Nachweis mehr für eine Corona-Impfung. Das kündigte die Kreuzfahrtreederei in einer Pressemitteilung an.

Kreuzfahrt auf Aida: Impfung gegen Coronavirus nicht mehr auf allen Reisen Pflicht

Befreit von der „Impfpflicht“ sind alle Reisenden ab 18 Jahren, wenn die Reise nicht länger als bis zu 15 Tage dauert. Stattdessen müssen alle Gäste ab drei Jahren einen negativen Antigentest vorlegen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt generell keine Pflicht zum Nachweis eines Impfschutzes. Auch auf Orient-Reisen ist keine Impfung nötig, wenn Reisende stattdessen einen zertifizierten negativen PCR-Test oder einen zertifizierten Genesenen-Nachweis vorzeigen können.

Kreuzfahrtschiff AIDA Sol verlässt den Hamburger Hafen im Abendlicht auf der Elbe.
Zum Herbst nimmt die Kreuzfahrtreederei Aida ein paar Änderungen an ihren Corona-Maßnahmen vor. © Justus de Cuveland/Imago

Die Befreiung von einem Impfnachweis gilt jedoch nicht auf allen Aida-Kreuzfahrten. Ausgenommen von der Lockerung sind Reisen, die länger als 16 Tage dauern sowie die Transatlantikreisen „Von Teneriffa nach Barbados“ und „Von Barbados nach Teneriffa“. Hier müssen Gäste ab 18 Jahren weiterhin geimpft sein. Als vollständig geimpft sieht die Reederei ab dem 17. September nur Reisende an, die drei Einzelimpfungen erhalten haben. Bei einem Genesenen genügen zwei Einzelimpfungen. Als Impfnachweis wird ausschließlich ein gültiges, digitales oder ausgedrucktes EU-Impfzertifikat akzeptiert.

Was müssen Aida-Reisende aktuell auf Kreuzfahrten beachten?

Bis zum 16. September gelten auf Aida-Kreuzfahrten noch folgende Regeln:

Wichtig: Um als „vollständig geimpft“ zu gelten, genügen bis zum 16. September noch zwei Einzelimpfungen. Bei Genesenen reicht eine Einzelimpfung.

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