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Kündigung: Diese Dinge sollten Sie beachten, wenn Sie entlassen werden

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Von: Sophia Adams

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Resturlaub, Abfindung und vieles mehr: Wer gekündigt wird, muss einiges beachten.
Resturlaub, Abfindung und vieles mehr: Wer gekündigt wird, muss einiges beachten. © picture alliance / dpa / Patrick Pleul

Wer gekündigt wird, muss sich in den darauffolgenden Wochen mit den Folgen auseinandersetzen. Welche das sind und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

Meist rechnet man nicht damit, wenn der Arbeitgeber einen plötzlich entlässt. Das hat oft ganz verschiedene Gründe, die mit dem Unternehmen selbst wie auch mit dem eigenen Verhalten zusammenhängen können.

Sofern Sie selbst eine Kündigung erhalten, stellen sich Ihnen in den darauffolgenden Monaten meist viele Fragen: Greift nicht vielleicht doch das Kündigungsschutzgesetz? Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch aus? In welchen Fällen bekommt man eine Abfindung? Die wichtigsten Informationen finden Sie hier:

Aus welchen Gründen kann man gekündigt werden?

Vielen stellt sich zuallererst die Frage, in welchen Fällen man überhaupt gekündigt werden kann. Gründe gibt es viele und um Beispiele zu erläutern, ist zunächst der Unterschied zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung relevant:

Ordentliche Kündigungen: In diesen Fällen werden Sie gekündigt

Die Gründe für eine ordentliche Kündigung können grob in drei Kategorien unterteilt werden:

Lesen Sie auch: Kündigung - Kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen?

Außerordentliche Kündigung: Aus diesen Gründen könnten Sie fristlos gekündigt werden

Ihr Verhalten kann allerdings auch zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es zu extremem Mobbing* kommt. Andere Gründe für eine fristlose Kündigung* sind hingegen Straftaten, Arbeitsverweigerung, körperliches Angreifen von Mitarbeitern oder Kunden oder unerlaubter Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.

Video: Fristlose Kündigung - Dafür kann Sie Ihr Chef sofort entlassen

Wann tritt das Kündigungsschutzgesetz in Kraft?

Nicht jede Kündigung ist auch rechtens. Schutz vor unerlaubten ordentlichen Kündigungen bietet deshalb das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Es erlaubt eine Entlassung, sofern diese aus betrieblichen, personenbezogenen und verhaltensbedingten Gründen erfolgt und sozial gerechtfertigt ist. Ob diese Voraussetzungen zutreffen, wird bei einer Klage gerichtlich geprüft.

Zudem profitieren nur ganz bestimmte Personengruppen* vom KSchG: Dazu zählen unter anderem Arbeitnehmer, die über sechs Monate ohne Unterbrechung in einem Unternehmen gearbeitet haben. Sofern Sie als Selbstständiger oder freier Mitarbeiter in einem Betrieb tätig sind, greift das Gesetz beispielsweise nicht.

Mehr erfahren: Grundlose Kündigung - In diesen Fällen muss Ihr Chef eine Begründung nennen.

Kündigungsfristen: Das müssen Sie beachten

Sofern Ihr Arbeitgeber Sie kündigt, hängt die Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 BGB mit der Dauer Ihrer Beschäftigungszeit* im Unternehmen zusammen. Folgende Fristen gelten:

Dauer der BeschäftigungKündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit*)2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Auch interessant: Kündigung - Das müssen Sie beachten, wenn sie freiwillig den Job wechseln.

Resturlaub bei Kündigung

Nach der Kündigung bleiben Ihnen im Regelfall noch restliche Urlaubstage übrig. Wie viele das sind, hängt davon ab, wann die Entlassung erfolgt. Werden Sie beispielsweise vor dem 30. Juni gekündigt, errechnen Sie Ihre Urlaubstage, indem Sie zunächst Ihren Jahresurlaub (zum Beispiel 30 Tage) mit zwölf (für die Anzahl der Monate in einem Jahr) multiplizieren. Das erhaltene Ergebnis teilen Sie anschließend durch die Zahl des Monats, in dem Sie gekündigt wurden (zum Beispiel 5, wenn die Entlassung im Mai erfolgte). Das finale Ergebnis verrät Ihnen, wie viele Urlaubstage Ihnen bleiben.

Bei einer Kündigung nach dem 30. Juni haben Sie hingegen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, sofern Sie auch seit dem 1. Januar in einem Betrieb arbeiten. Einzig und allein die "Pro rata temporis"-Klausel* in Ihrem Arbeitsvertrag könnte diesen Anspruch beschränken.

Freistellung nach der Kündigung

Der Resturlaub wird meist durch eine Freistellung* abgegolten. Konkret bedeutet das, dass Sie die letzten Wochen nicht mehr in der Arbeit erscheinen müssen, sofern der Arbeitgeber dieser Vereinbarung zustimmt. Was viele nicht wissen: Wenn der Resturlaub nicht komplett durch eine Freistellung abgegolten wird, muss dieser trotzdem ausbezahlt werden.

Ihr Arbeitgeber kann Sie übrigens dazu auffordern, trotz vereinbarter Freistellung wieder ins Unternehmen zurückzukehren. Dies ist jedoch nicht der Fall, falls Sie sich mit Ihrem Vorgesetzten auf eine unwiderrufliche Freistellung geeinigt haben.

Wann hat man Anspruch auf eine Abfindung?

Ein allgemeiner Rechtanspruch auf eine Abfindung* existiert nicht. Nach §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSCHG) haben Sie nur in ganz bestimmten Fällen Glück, eine Einmalzahlung zu erhalten. Das kann beispielsweise bei einer betrieblichen Kündigung der Fall sein oder bei entsprechenden Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Ihre Abfindung können Sie übrigens mit einer ganz einfachen Formel* selbst berechnen.

Erfahren Sie mehr: Kündigung - Das sind die Fragen, die am häufigsten gestellt werden.

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