Checkliste Arbeitsvertrag: Diese Punkte dürfen nie fehlen
Der Arbeitsvertrag legt fest, was Arbeitnehmern im Job zusteht – und welche Pflichten sie haben. Welche Punkte Sie vor der Unterschrift unbedingt prüfen sollten.
Ihr Traumarbeitgeber bietet Ihnen einen Arbeitsvertrag an? Dann herzlichen Glückwunsch! Bevor Sie jedoch blind unterschreiben, sollten Sie den Arbeitsvertrag* noch einmal genau durchlesen und die wichtigsten Punkte prüfen. Ansonsten könnte es später ein böses Erwachen geben.
Beim Arbeitsvertrag auf wichtige Punkte achten
Ein Arbeitsvertrag legt die Rahmenbedingungen für das Arbeitsverhältnis fest und regelt Rechte und Pflichten, sowohl von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Wie die Rechtsexperten des Staufenbiel Instituts auf ihrer Internetseite mitteilen, ist der Arbeitsvertrag „spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen und von beiden Parteien zu unterzeichnen“. Obwohl auch mündliche Arbeitsverträge zulässig sind, sollte er stets in schriftlicher Form geschlossen werden, um im Streitfall vor Gericht einen Nachweis zu haben, welche Dinge vereinbart wurden.
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Checkliste: Das gehört in den Arbeitsvertrag
Auch wenn ein Arbeitsvertrag keiner bestimmten Form bedarf, so sollten die wichtigsten Aspekte des Arbeitsverhältnisses darin geregelt sein und gesetzliche Mindeststandards eingehalten werden. Werfen Sie vor Unterzeichnung deshalb noch einmal einen Blick in das Dokument und prüfen Sie, ob folgende Punkte enthalten sind:
- Vertragsparteien
- Tätigkeitsbeschreibung
- Eintrittstermin und Dauer (bei Befristung)
- Länge der Probezeit
- Höhe des Gehalts (inkl. Zahlungsmodus)
- ggf. Erhöhung der Bezüge nach einem bestimmten Zeitraum, z. B. nach der Probezeit
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Vergütung der Überstunden
- Nebenleistungen wie Prämien, Dienstwagen, Firmenhandy etc.
- Urlaubsanspruch
- Regelung von Nebentätigkeiten
- ggf. Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt
Außerdem wichtig: Die Kündigungsfrist sollte sich an tarifvertraglichen Regelungen und am Kündigungsschutzgesetz orientieren. Zudem sollten die Geheimhaltungspflichten nicht zu eng formuliert sein, da sich ansonsten Nachteile bei einem neuen Arbeitgeber ergeben könnten, rät das Staufenbiel Institut. Übrigens, Fehler können einen Arbeitsvertrag ungültig machen – mehr dazu erfahren Sie hier.(as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.