Kündigung: Ab 30 Krankheitstagen im Jahr sieht es für Arbeitnehmer schlecht aus
Schon wieder krank? Muss ich mir als Arbeitnehmer jetzt Sorgen machen? Wann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen darf und ob Krankheit selbst ein triftiger Grund ist.
Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, kann man ihm nicht kündigen. Das ist die weitläufige Meinung. Dem geht voraus, dass man im Beschäftigungsverhältnis arbeitsrechtlich geschützt ist. Legt man etwa ein ärztliches Attest vor und hat damit einen Beweis für sein Fernbleiben von der Arbeit, kann einen der Arbeitgeber nicht entlassen. Doch das stimmt nicht ganz, erklärt die IG Metall auf ihrer offiziellen Webseite.
Kündigung wegen Krankheit: Ab 30 Tagen im Jahr sieht es schlecht für Arbeitnehmer aus
Entgegen der hartnäckigen Gerüchte kann also ein Unternehmen einen Mitarbeiter aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit entlassen. Auch die Krankheit selbst kann ein Kündigungsgrund sein, erklärt Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender. Aber nicht, weil man ab und an wegen Grippe das Bett hüten muss. Eine Kündigung aufgrund von Krankheit kann nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer ständig krank ist.

Liegen „unzumutbare Fehlzeiten“ vor und muss man als Arbeitgeber davon ausgehen, dass das auch in Zukunft so sein wird, ist es dem Unternehmen gestattet. Dieses muss allerdings nachweislich zuvor alle Faktoren und Interessen gründlich abgewogen haben, um zu diesem Schluss zu kommen. Das hört sich im ersten Moment etwas schwammig an: Wie oft darf man denn nun krank sein, bevor eine Kündigung ins Haus flattert?
Laut Dr. Bender gilt hier, dass Arbeitnehmer bis zu 30 Fehltage im Jahr haben dürfen. Das entspricht sechs Wochen. Sind es mehr, gilt diese Situation für den Arbeitgeber als „unzumutbar“. Dabei spielt die Schwere der Erkrankung keine Rolle. Eine Kündigung kann also auch ausgesprochen werden, wenn man im Jahr „immer wieder mehr als sechs Wochen wegen einer Bronchitis oder Rückenschmerzen ausfällt und so daran gehindert ist, seine Arbeit auszuüben“, ergänzt der Gewerkschaftsjurist.
Kündigung wegen Krankheit: Ständig arbeitsunfähig ist ein schlechtes Omen
Fechtet man dies allerdings an, entscheidet ein Arbeitsgericht letztendlich darüber. Diese „prüfen immer die letzten drei Jahre vor der Kündigung. War der Beschäftigte in drei Jahren immer mehr als 30 Tage krank, so droht eine Kündigung“, erklärt Dr. Bender. Das bedeutet also, dass, wer nur wenige Tage, aber dafür häufig krank ist, ebenfalls damit rechnen muss, entlassen zu werden.
Die Gerichte urteilen zudem darüber, ob man davon ausgehen kann, dass aufgrund des Gesundheitszustands der Beschäftigte auch in Zukunft wegen Krankheit ausfällt. Ist jemand etwa dauernd krank, ist es wichtig herauszufinden, ob eine Genesung möglich ist und er seine Arbeit noch ausüben kann oder eben nicht.
Mehr als 30 Tage krank: Stimmen Sie mit ab.
Hierbei spielt eine Rolle, inwiefern der Beschäftigte aufgrund seiner Krankheit beeinträchtigt ist und ob diese ein absehbares Ende hat: „Hat man einen Unfall oder wird zum Beispiel der Blinddarm entfernt, so kann oder muss hier davon ausgegangen werden, dass es nicht noch mal zu einem Ausfall kommt“, so Dr. Bender.
Aber: „Ist jedoch ein Beschäftigter immer wieder wegen der gleichen Sache arbeitsunfähig, so liegt nahe, dass eine chronische Krankheit vorliegt, die immer wieder zu Arbeitsunfähigkeit führen wird.“ Und das ist ein besonders triftiger Grund für das Unternehmen, Mitarbeiter zu entlassen.