Krankenkassen: Viele Patienten profitieren ab jetzt von neuen Leistungen

Gesetzliche Krankenkassen bieten neue Leistungen an. Unter anderem profitieren Krebspatienten, Schwangere und psychisch Erkrankte.
Dortmund – Seit dem 1. Juli bieten die gesetzlichen Krankenkassen weitere Leistungen an. Für Patienten bedeutet das im besten Fall finanzielle Erleichterung und eine bessere, medizinische Versorgung. Diesmal sind gleich mehrere Bereiche betroffen, wie RUHR24* berichtet.
Eingetragener Verein | Bundesverband der Verbraucherzentralen |
Gründung | 2000 |
Sitz | Berlin |
Krankenkasse mit neuen Leistungen: große Änderungen für Krebspatienten
Die größte Änderung betrifft wohl Krebspatienten. Eine Krebstherapie kann manchmal zu einem Verlust der Fruchtbarkeit führen. Spermien und Eizellen kann man aber vorher einfrieren lassen, wenn ein Kinderwunsch besteht. Später besteht die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung. Diese Methode ist an sich nicht neu.
Diese sogenannte Kryokonservierung steht nach Angaben des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ab dem 1. Juli 2021 allen gesetzlich Versicherten vor einer „potenziell keimzellschädigenden Therapie“ zu, also nicht nur Krebspatienten.
Diese Änderung ist vermutlich eine große finanzielle Entlastung. Denn die Kosten für diese Methode sind nicht gerade niedrig. Nach Angaben der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene liegen die Kosten für die Entnahme und das Einfrieren der weiblichen Eizellen zwischen 3500 und 4500 Euro. Beim Einfrieren von Spermien liegen die Kosten bei etwa 500 Euro. Hinzukommen jeweils jährliche Lagerungskosten um 300 Euro.
Änderungen bei Krankenkassen: neue Leistungen für viele Patienten
Frauen haben bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Anspruch auf die Kryokonservierung, Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Außerdem wichtig: Ein rückwirkender Anspruch besteht bei gesetzlichen Krankenkassen nicht, wie etwa der Krebsinformationsdienst berichtet. Wenn Patienten schon mit der Kryokonservierung begonnen haben, komme die Krankenkasse ab 1. Juli aber für die weiteren Kosten auf. Übrigens: Krebspatienten können zukünftig außerdem womöglich vom mRNA-Impfstoff profitieren*.
Wer schwanger ist, kann ab dem 1. Juli ebenfalls neue Kassenleistungen nutzen. Schwangere mit sogenannter Rhesus-negativer Blutgruppe können den Rhesusfaktor des ungeborenen Kindes zukünftig schon während der Schwangerschaft auf Kosten der Krankenkasse bestimmen lassen. Das funktioniert laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) durch einen Bluttest. Mit dem Test könnten Frauen eine Behandlung mit Anti-D-Immunglobulinen verhindern, zu der ihnen bisher immer vorsorglich geraten wurde.
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Denn notwendig ist die Gabe dieser Plasmaprodukte laut G-BA eigentlich nur, wenn das Kind rhesus-positiv ist. Dann besteht die Gefahr, dass sich im mütterlichen Blut Abwehrstoffe gegen den Rhesusfaktor des Babys bilden und dadurch dessen Entwicklung beeinträchtigen. Mögliche Folgen können laut der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI) Blutarmut und schwere Neugeborenengelbsucht sein. Apropos Schwangerschaft: Seit Mai können Schwangere sich auch gegen Corona impfen lassen*.
Phsyio- und Ergotherapie: neue Leistung bei der Krankenkasse
Auch der Zugang zu längeren Physio-, Sprach- und Ergotherapie-Maßnahmen wird ab 1. Juli für viele Patienten leichter. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) mitteilt, ist ein langfristiger Einsatz dieser Behandlungen bei mehr Krankheiten möglich als zuvor. Und das auf Kosten der Krankenkasse.
Neu dazugekommen ist neben vier weiteren Erkrankungen das Guillain-Barré-Syndrom – das ist eine Erkrankung des peripheren Nervensystems –, die Glasknochenkrankheit sowie schwere Verbrennungen und Verätzungen. Eine Verordnung für eine Physio- oder andere Therapie kann ab sofort wiederholt für je zwölf Wochen ausgestellt werden.
Auch die Höchstmenge an Ergotherapie-Einheiten pro Verordnung wird bei bestimmten Diagnosen verändert. Sie wird von maximal 10 auf 20 erhöht. Hier profitieren beispielsweise Patienten mit schweren chronischen psychischen Erkrankungen, die in der Regel mit einem Arztkontakt pro Quartal auskommen. Dadurch wird eine Unterbrechung der Therapie vermieden.
Leistung der Krankenkasse: neues Angebot bei Parodontitis
Menschen mit schwerer Parodontitis profitieren ebenfalls ab dem 1. Juli von einem umfangreicheren Therapieangebot. In diesem Bereich wird der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeweitet. Betroffene können nun eine systematische Behandlung erhalten, die „dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse der Zahnmedizin“ entspricht, wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mitteilt.
Eine Nachsorge und weitere Behandlungsschritte werden nun von der Krankenversicherung übernommen. Patienten sollen dadurch öfter in die Praxis kommen und Rückfälle verhindern.
Auch die „sprechende Zahnmedizin“ in der Parodontitistherapie wird erstmals von den Krankenkassen getragen. Das bedeutet, die Patienten bekommen von den Zahnärzten mehr Tipps und Anleitung zur Mundhygiene und sollen damit selbst aktiver in die Therapie eingebunden werden. *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.