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Bürgergeld: Wer bekommt es und was muss ich dafür tun?

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Von: Carina Blumenroth

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Das neue Bürgergeld soll es ab Januar geben, es löst das bisherige Hartz IV. ab. Es soll mehr Geld geben und einfachere Voraussetzungen für nicht Erwerbsfähige.

Alles wird teurer, darunter die Strom- und Gaspreise, Lebensmittel und andere Lebenshaltungskosten. Mit dem dritten Entlastungspaket, welches die Bundesregierung plant, um die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, soll auch das sogenannte Bürgergeld kommen. Dies soll das bisherige Hartz IV ablösen. Ab Januar 2023 soll es mehr Geld bringen und schneller an die Inflation anpassbar sein. Am Mittwoch wird das Bundeskabinett über den vorliegenden Entwurf beraten. Welche Voraussetzungen für das Bürgergeld gelten sollen und was Sie dafür tun müssen, lesen Sie im Folgenden.

Hartz IVBürgergeld
449 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende502 Euro für alleinstehende Erwachsene
311 Euro für Kinder von sechs bis dreizehn Jahren348 Euro für Kinder von sechs bis dreizehn Jahren
Geldscheine in der Geldbörse.
Das Bürgergeld wird morgen im Bundeskabinett diskutiert. Es soll ab Januar Hartz IV ablösen. © Michael Weber/Imago

Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld?

Bei dem geplanten Bürgergeld handelt es sich nicht um eine Grundsicherung, wer Bürgergeld in Anspruch nehmen will, muss laut dem Portal Buerger-Geld.de diese Voraussetzungen erfüllen:

  1. Aufenthalt in Deutschland
  2. Erwerbsfähigkeit
  3. Hilfebedürftigkeit
  4. Mindestalter von 15 Jahren
  5. Renteneintrittsalter ist noch nicht erreicht

Wenn Sie Bürgergeld beantragen möchten, dann müssen Sie Ihren aktuellen Wohnsitz in Deutschland haben. Außerdem muss eine Erwerbsfähigkeit vorliegen, das bedeutet, dass sie grundsätzlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag erwerbsfähig zu sein. Sollten Sie mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammenleben, das können Ehepartner, Lebenspartner und Kinder sein, dann haben Sie auch Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie nicht erwerbsfähig sind. Ob bei Ihnen eine Erwerbsfähigkeit vorliegt, das überprüft die Deutsche Rentenversicherung.

Die Hilfebedürftigkeit als Faktor zeigt verschiedene Nuancen, als hilfebedürftig gilt, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend mit seinem eigenen Einkommen decken kann und jene, die keine Unterstützung von anderen Sozialleistungen, wie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch erwerbstätige Personen können Bürgergeld erhalten, nämlich dann, wenn diese über ein so geringes Einkommen verfügen, dass sie ohne das Bürgergeld nicht ihre Lebenshaltungskosten decken können. Arbeitslose, die ALG I beziehen und nur geringes Arbeitslosengeld erhalten, sind ebenfalls berechtigt, Bürgergeld zu erhalten.

Die Pflichten bei dem Bürgergeld

Diese Pflichten haben Erwerbsfähige, die das Bürgergeld erhalten:

Zumutbar ist eine Arbeit, wenn Menschen körperliche, geistig und seelisch in der Lage sind, die Tätigkeit auszuüben. Ebenfalls darf nicht die Erziehung oder Pflege von Kindern oder Angehörigen darunter leiden. Die Leistungsbezieherinnen und -bezieher sind in der Beweispflicht, dass eine Arbeit unzumutbar ist.

Neuregelungen bei dem Bürgergeld

Grundsätzlich wird ein Antrag für sechs bis zwölf Monate bewilligt, allerdings gelten bei dem Bürgergeld ein paar Sonderregelungen. Beispielsweise wird in den ersten zwei Jahren bei Leistungsbezug nicht geschaut, ob die Wohnungsgröße angemessen ist. Sie können also in der Wohnung wohnen bleiben, auch wenn Sie Bürgergeld beantragen müssen. Ebenfalls wird in den ersten beiden Jahren nicht auf Ihr Erspartes geschaut. Vermögen von bis zu 60.000 Euro werden nicht auf die Leistungen angerechnet.

Wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld?

Den Antrag auf Bürgergeld stellen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder Kommune. Dieser ist formlos zu stellen, er kann digital per Mail oder Online-Formular auf der entsprechenden Seite eingereicht werden. Sie sollten allerdings frühzeitig über eine Beantragung nachdenken, da das Bürgergeld nicht bzw. nur sehr eingeschränkt rückwirkend gestattet wird. Entschieden wird über das Bürgergeld per Entscheid, dieser wird Ihnen postalisch zugestellt. Gegen diesen Entscheid können Sie binnen vier Wochen Widerspruch einlegen.

Kritik am Bürgergeld

Der Handelsverband kritisiert im Gespräch mit der Rheinischen Post den falschen Anreiz, den das Bürgergeld besonders für Geringverdienende schaffe. Hans Peter Wollseifer, der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, sagt, dass vor allem im unteren Lohnsektor die Grenzen zwischen Lohnarbeit und Bürgergeld verschwämmen. Konkret würden viele Geringverdienende nicht wissen, warum sie noch arbeiten gehen sollten.

Die Verbesserungen für die Bezieher beim Schonvermögen, der Wegfall von Sanktionen, die deutliche Anhebung des Regelsatzes, die komplette Übernahme der stark gestiegenen Heizkosten – all das wird dazu führen, dass sich für mehr Menschen als bisher das Nicht-Arbeiten mehr lohnt als das Arbeiten.

Hans Peter Wollseifer

Reaktionen auf das Bürgergeld im Netz

Auch im Netz gibt es Reaktionen auf das Bürgergeld, beispielsweise bei dem Kurznachrichtendienst Twitter. User Patrick Wansdorf hat eine ähnliche Meinung, wie Wollseifer, er schreibt: „Bürgergeld: 502 Euro pro Monat, Übernahme aller Heizkosten.
Leute, warum soll man denn überhaupt arbeiten gehen? Das ist ein Schlag in die Fresse für jeden, der täglich hart arbeiten geht. Oder, was denkt ihr?“ Darunter haben bisher rund 60 Leute kommentiert, unter anderem der User Shlomo is back, er bringt einen anderen Punkt mit ein: „Ich denke, das ist ein weiterer Aspekt, mit dem man arbeitende Arme von nicht arbeitenden Armen entsolidarisieren will.“

Tim Vollert ist Juso-Mitglied (Jungsozialisten der SPD), er kritisiert die Haltung von Hans Peter Wollseifer auf Twitter deutlich: „Das Bürgergeld orientiert sich an dem absoluten Mindesten, was man zum Leben braucht. Wenn das Handwerk da nicht konkurrieren kann, dann liegt der Fehler nicht beim Bürgergeld.“ Auch Maurice Höfgen, wissenschaftlicher Mitarbeiter für Finanzpolitik im Bundestag, twittert in eine ähnliche Richtung: „Sich als Arbeitgeber zu sorgen, dass die Beschäftigten bei 502 € Bürgergeld nicht mehr malochen kommen, könnte einem vielleicht auch selbst mal unangenehm sein. Zumindest für einen ganz kurzen Moment?“ In weiteren Tweets geht auch er auf ein Ausspielen der Geringverdienenden gegeneinander ein: „Die perfideste Polit-Strategie ist, die Schwächsten und die Ärmsten gegeneinander auszuspielen. Bild-Niveau.“

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