Gefahr durch tief stehende Sonne: Tricks vermeiden Unfälle während der Fahrt

Im Herbst wird es gefährlich: Die tief stehende Sonne sorgt für Blendungen von Autofahrern. Das Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer steigt durch eingeschränkte Sicht der Fahrer. Einige Tipps können für mehr Sicherheit sorgen.
Eine unvorhersehbare Gefahr: Besonders im Herbst kommt es häufiger dazu, dass Autofahrer von Sonnenstrahlen geblendet werden. Es werden nicht nur die Tage kürzer, sondern auch die Sonne steht tiefer – deren Strahlen erwischt die Augen der Menschen bei der Fahrt.
Wird das menschliche Auge geblendet, so kann es vorübergehend zu einer Weiterfahrt mit eingeschränkter Sicht oder gar im blinden Zustand kommen. Die unvermeidbare Sonneneinstrahlung kann somit für Pkw-Fahrer und weitere Verkehrsteilnehmer Folgen haben: Die Unfallgefahr steigt. Doch mit einigen Tricks lässt sich etwas Sicherheit erreichen.
Gefahr für das Auge bei der Autofahrt: Sonnenstrahlen blenden die Verkehrsteilnehmer
Da die Sonnenstrahlung bei tief stehender Sonne einen weiteren Weg durch die Erdatmosphäre nehmen muss, als Strahlen bei hoch stehender Sonne, ist die Strahlungsintensität wesentlich geringer. Eine Absolutblendung findet somit nicht statt, doch eine psychologische und physiologische Blendung sind möglich, erklärt die Strahlenschutzkomission. Die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden am Auge des Autofahrers schwankt somit, doch die Unfallgefahr im Straßenverkehr bleibt bestehen.
Tipps um sich vor dem Blenden zu Schützen: So werden Sonnstrahlen beim Fahren abgehalten
Mit einigen Tricks kann die Unfallgefahr durch Sonnenstrahlen deutlich verringert werden:
- die Sitzposition erhöhen
- die Sonnenblenden herunter klappen
- tragen einer Sonnenbrille
- Windschutzscheibe sauber halten - eine verschmutzte Scheibe kann die Sicht zusätzlich erschweren
- Fahrt-Geschwindigkeit anpassen
- Ampeln langsam anfahren, da Farberkennung gestört sein kann
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Vorsicht bei tief stehender Sonne - gilt auch in Hinblick auf Schuldzuweisung
Als Autofahrer muss die Geschwindigkeit generell den Witterungs- und Lichtbedingungen angepasst werden. Deshalb muss auch im Falle eines Verkehrsunfalls durch die Blendung tief stehender Sonne zumindest mit einer Teilschuld gerechnet werden – auch bei Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, erklärt ERGO.
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