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Rettungsgasse bei Stau: Unbedingt richtig bilden! Saftige Strafen drohen

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Von: Julia Cuprakowa

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Im Falle eines Unfalls ist eine Rettungsgasse von größter Wichtigkeit. Deswegen kann das Nichtbilden für Autofahrer sehr teuer werden.

Bei Stau muss man eine Rettungsgasse bilden – das wissen die meisten natürlich schon. Aber, dass es in diesem Zusammenhang durch eine neue Verordnung bei den Bußgeldern richtig teuer werden kann und ein Fahrverbot dazu kommt, da besteht wohl noch Klärungsbedarf.

Was viele außerdem nicht wissen ist, dass man die Rettungsgasse schon dann bilden muss, wenn Autos auf der Autobahn oder mehrspurigen Außerortsstraße nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wie hoch sind aber die Strafen für Autofahrer bei Nichtbilden der Rettungsgasse? Und wie wird die Rettungsgasse überhaupt richtig gebildet? echo24.de klärt auf.

Rettungsgasse bei Stau: Wie man die freie Gasse richtig bildet – das sollten Autofahrer beachten

Bei einem Stau sind alle Autofahrer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden, damit Rettungskräfte und die Polizei schnell zum Ort des Unfalls kommen können. Denn schließlich geht es leider nicht selten um Leben und Tod und da zählt eben jede Sekunde. Aber wie bildet man eine Rettungsgasse richtig, damit ein Krankenwagen oder auch die Feuerwehr genügend Platz zum Durchfahren haben? Übrigens wird die Rettungsgasse amtlich auch als freie Gasse bezeichnet.

Laut ADAC sollen Autofahrer, die auf dem linken Fahrstreifen unterwegs sind, nach Links ausweichen. Fährt man auf einem der übrigen Fahrstreifen, so weicht man nach rechts aus. Wichtig wäre dann noch: Der Standstreifen muss grundsätzlich frei bleiben. Eine Ausnahme gilt aber beispielsweise, wenn die Polizei zum Befahren auffordert oder wenn aus Platzgründen keinerlei Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen mitzubenutzen.

Rettungsgasse bei Stau: Nichtbilden kann für Autofahrer teuer werden

Laut Verkehrssünderkartei müssen Autofahrer mit 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Diese Strafe droht, nach dem neuen Bußgeldkatalog, demjenigen, der eine erforderliche Rettungsgasse nicht bildet. Geschieht dies mit einer Behinderung, kommen zusätzlich zu 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot 240 Euro hinzu.

Mit Gefährdung liegt die Strafe schon bei 280 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Geht das Nichtbilden der Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung einher, sind es ganze 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Übrigens: Mit dem Jahreswechsel gibt es immer auch Regeländerungen – auch für Autofahrer.

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