Grünes Kennzeichen: Welchen Vorteil Fahrzeuge mit dem speziellen Nummernschild haben
Grüne Kennzeichen sieht man im Straßenverkehr relativ selten. Manchmal entdeckt man es beispielsweise an Traktoren oder Rettungswagen. Was hat es damit auf sich?
Wenn es um das Kennzeichen des eigenen Wagens geht, scheiden sich unter Autofans die Geister: Den einen ist es völlig gleich, was auf dem Nummernschild steht, die anderen legen großen Wert auf ein sogenanntes Wunschkennzeichen. Allerdings ist in Deutschland nicht jede Buchstabenkombination erlaubt: Verstößt eine Folge „gegen die guten“ Sitten – so wie einige Abkürzungen aus der NS-Zeit – darf sie nicht auf ein Kennzeichen geprägt werden. Doch es gibt auch rote Kennzeichen, die entgegen weitläufiger Meinung nicht nur für Autohändler zu haben sind. Und auch grüne Kennzeichen sind im Umlauf – aber was hat es damit auf sich?
Grünes Kennzeichen: Welche Voraussetzungen ein Fahrzeug dafür erfüllen muss
Trägt ein Fahrzeug in Deutschland ein grünes Kennzeichen, dann ist es von der Kfz-Steuer befreit. Allerdings ist so eine Befreiung nur für ganz spezielle Fahrzeuge möglich, wie die Allianz Direct Versicherung erklärt. Dazu gehören unter anderem:
- Fahrzeuge für die Forst- und Landwirtschaft, beispielsweise Traktoren
- Fahrzeuge von Schaustellern
- Fahrzeuge von Hilfsorganisationen
- „streng zweckgebundene“ Fahrzeuge wie etwa Baumaschinen, Gabelstapler oder Räumfahrzeuge
- Anhänger für den Transport von Hunden, Pferden oder Sportgeräten mit einem bestimmten Einsatzzweck
Grünes Kennzeichen: Fahrzeuge sind an einen speziellen Zweck gebunden
Welche Fahrzeuge sich von der Steuer befreien lassen können, ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftSTG 2002) § 3 geregelt. Wichtig ist: Ein steuerbefreites Fahrzeug ist an den dafür zugelassenen Zweck gebunden. Einen Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen darf man also nicht einfach für einen Umzug nutzen. In diesem Fall würde man sich der Steuerhinterziehung schuldig machen.

Grünes Kennzeichen: Voraussetzung ist eine Steuerbefreiung vom Finanzamt
Ausgegeben wird das grüne Nummernschild – wie das „normale“ schwarze Kennzeichen auch – von der zuständigen Zulassungsstelle. Voraussetzung ist allerdings der Nachweis einer Steuerbefreiung – diese muss beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. In der Befreiung ist auch der spezielle Zweck des Fahrzeugs festgelegt. Auch ein Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung ist Voraussetzung. Die Kosten für ein grünes Kennzeichen belaufen sich laut Allianz Direct Versicherung auf insgesamt rund 60 Euro für die Zulassung sowie das Nummernschild selbst.
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Von der Versicherung ist ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen aber nicht befreit – um es zuzulassen, braucht es eine gültige Kfz-Versicherung. Eine Ausnahme sind Anhänger, die nach § 2 des Pflichtversicherungsgesetzes den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.