Ehepaar wird von Polizei gestoppt - dann teilt es richtig aus

Diesen Tag wird ein Polizist aus NRW nicht so schnell vergessen. Einem Pärchen aus den Niederlanden gab er einen Strafzettel und die reagieren anders als erwartet.
- Beim Verlassen eines Kreisverkehrs setzten sie keinen Blinker.
- Deshalb sollte ein niederländisches Paar in Nettetal ein Verwarngeld bezahlen.
- Am Ende überraschten sie den Polizisten.
Als Polizist erlebt man oft Negatives, umso schöner ist es, wenn mal etwas unproblematisch abläuft – und dann auch noch bei einem Verkehrsdelikt. So etwas ist Ende Januar 2020 einem Beamten der Wache Nettetal passiert, als er einen Kreisverkehr überwachen musste.
Polizist stoppt Ehepaar: "Das wird ja ein teurer Einkauf"
Das Augenmerk lag dort auf Fehlern beim Abbiegen. Dies stelle häufig eine Unfallursache mit Radfahrern dar, erklärte die Kreispolizeibehörde Viersen in einer Pressemeldung. Bei besagter Verkehrsüberwachung kam es zu einem überraschenden Erlebnis.
Ein Ehepaar aus den benachbarten Niederlanden war zum Einkaufen in Nettetal und fiel im Kreisverkehr negativ auf. Beim Verlassen des Kreisels vergaß der Fahrer, den Blinker zu setzen. Prompt stellte der Polizist den Mann zur Rede und bot ihm ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro an. Statt sich darüber aufzuregen, ging seine Ehefrau Geld holen und kommentierte den Vorfall mit den Worten "Das wird ja ein teurer Einkauf".
Ehepaar überrascht Polizisten mit freundlichem Geschenk
Damit war aber noch nicht Schluss. Das Ehepaar bedankte sich freundlich für die kostenpflichtige Verwarnung. Der Beamte blieb verwundert zurück und fragte sich, ob sich die beiden einfach über die günstige Strafe gefreut hätten. In den Niederlanden sind für das Abbiegen ohne Blinker rund 100 Euro fällig.
Aber das war es offenbar nicht. Denn das Ehepaar kam nochmal zurück, um dem Polizisten im Dienst etwas Gutes zu tun. Sie brachten dem Beamten einen Kaffee und was Süßes mit. Sie erklärten laut der Kreispolizeibehörde Viersen, dass sie die Arbeit der Polizei begrüßen und für sinnvoll halten, auch wenn sie heute hätten bezahlen müssen.
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Wann müssen Sie im Kreisverkehr blinken?
Der Blinker führt auf deutschen Straßen immer wieder zu Problemen. Manche blinken bei jeder Gelegenheit, andere wissen nicht mal, wo sie ihn einschalten. Das gilt auch im Kreisverkehr*, dabei ist die Regelung recht klar.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf beim Einfahren in den Kreisel nicht geblinkt werden. Der entsprechende Paragraph 8 Absatz 1a lautet:
"Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig."
Erst beim Rausfahren müssen Autofahrer den Blinker setzen. Andernfalls weiß niemand, wohin Sie wollen. Achten Sie vor allem auf Fußgänger und Radfahrer. Diese haben laut StVO nämlich in der Regel Vorrang, wenn Sie aus dem Kreisel fahren.
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Im Kreisverkehr falsch blinken – diese Strafen drohen
Wer sich nicht an die StVO hält, muss mit Verwarn- oder Bußgeldern rechnen. So auch im Fall des Kreisverkehrs. Wer ohne zu blinken den Kreisel verlässt, dem drohen zehn Euro Verwarngeld. Die gleiche Strafe gibt es für Autofahrer, die beim Einfahren in den Kreisverkehr den Blinker setzen.
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anb
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