„Völlig unbelehrbar“: Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ müssen in den Knast
Drei Männer und eine Frau stehen am Montag vor dem Heilbronner Amtsgericht. Jetzt ist ein Urteil gefällt: Wegen ihrer Straßenblockade erhalten einige der Aktivisten fünf Monate Haft.
Dass Straßenblockaden weitreichende Folgen haben können, zum Tod von verletzten Menschen führen können und auch mit Strafen geahndet werden, ist inzwischen bekannt. Doch Anfang März wurden mehrere Aktivisten der „Letzten Generation“ vom Amtsgericht wegen einer Straßenblockade verurteilt und nur wenige Stunden später setzten sie sich wieder auf eine Straße. Eine Richterin in Heilbronn hat dafür nun am 17. April harte Strafen verhängt.
Mehrere Monate Haft für Klimaaktivisten: Straßenblockade als Protest
Sie blockierten, nur ein paar Stunden nach einer Verurteilung, direkt wieder eine Straße, deshalb müssen drei Aktivisten der „Letzten Generation“ nun für mehrere Monate in ein Gefängnis. Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte zwei Männer sowie eine Frau wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von fünf, vier und drei Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft und Aktivisten das bislang härteste, das in Deutschland gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ verhängt wurde, wie „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa) mitteilte.
Protest-Aktion im März: Straßenblockade auf der B27 in Heilbronn
Ein weiterer Angeklagter wurde zu lediglich drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es bei der Verhandlung als erwiesen an, dass die drei Männer und die Frau Anfang März aus Protest die Bundesstraße 27 in Heilbronn blockiert haben. Drei der vier Angeklagten waren am Vormittag der nun angeklagten Aktion bereits wegen einer anderen Straßenblockade zu Geld- und kurzen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

„Völlig unbelehrbar“: Protestaktion nach Gerichtsverhandlung im März
Nach Aussagen von Polizeibeamten versuchten zwei der Angeklagten sich auch bei der zweiten Blockade am Asphalt festzukleben. Als das nicht gelang, klebten sich die beiden dann mit den Händen aneinander. Mit dieser Aktion hätten die Aktivisten ihren Unmut über das vorhergegangene Urteil medial wirksam zum Ausdruck bringen wollen, sagte die Staatsanwältin. „Eine schnellere Rückfallgeschwindigkeit kann es nicht geben.“ Die Angeklagten seien „völlig unbelehrbar“.
Darauf ging auch die Richterin in ihrer Urteilsbegründung ein. „Sie haben das erste Urteil nicht zum Anlass genommen, ihr Verhalten zu hinterfragen“, sagte sie. Weil drei der vier Angeklagten in der Verhandlung betont hätten, weiter Straßen blockieren zu wollen, habe sie die Freiheitsstrafen verhängen müssen. «Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass Sie nichts anderes beeindruckt», sagte sie in Richtung der Angeklagten.
Klimaaktivisten wollen den Klimawandel aufhalten: „Klimaschutz ist kein Verbrechen“
Die Aktivisten sahen das anders und betonten im Prozess, sie hätten mit der Protestaktion auf die aus ihrer Sicht mangelhaften Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels aufmerksam machen wollen. „Ich möchte später zu den Menschen gehören, die sagen können: Ich habe alles in meiner Macht stehende getan, um den Klimawandel aufzuhalten“, sagte einer der Angeklagten. Ein anderer betonte, er sehe zur Zeit keine anderen wirksamen Protestformen als die Straßenblockaden. Man sei absolut friedlich, zerstöre nichts und drohe niemandem Gewalt an, sagte die Angeklagte. „Ich sehe unseren Protest nicht als Verbrechen.“
Während des letzten Wortes eines der Angeklagten kam es zum Eklat: Die Angeklagten begannen zu singen, Teile des Publikums applaudierten. Die Richterin ließ den Saal kurzzeitig räumen und schloss Teile der Zuschauer von der Verhandlung aus. Schon zuvor hatte es immer wieder Applaus aus dem Zuschauerraum und Ermahnungen von der Richterin gegeben, das Verfahren nicht zu stören.
Etwa 20 Aktivistinnen und Aktivisten protestierten vor dem Gerichtsgebäude in Heilbronn gegen das Strafverfahren. Sie trugen Plakate mit Botschaften wie „Klima-Zerstörer vor‘s Gericht, nicht die Klima-Aktiven!“ und „Klimaschutz ist kein Verbrechen“.