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Heilbronn verlängert Sonderrecht aus „Corona-Zeiten“ für die Außengastronomie

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Menschnen sitzen bei sonnigem Wetter im Außenbereich eines Restaurants in Berlin
Bei gutem Wetter wollen viele Gäste ihr Essen und trinken lieber unter freiem Himmel genießen. © Bernd von Jutrczenka/dpa

Mit den Temperaturen steigt auch die Lust an Tischen unter freiem Himmel Platz zu nehmen. In den Pandemie-Jahren konnten Gastronomen ihre Außenbereiche vergrößern – einige Städte behalten diese Regelung nun bei.

Gehwege, Parkplätze und Fußgängerzonen – in vielen Städten durften Gastronomen während der Corona-Pandemie ihre Außenbereiche erweitern. Da in den Restaurants strenge Abstandsregelungen herrschten und oft nur die hälfte der Tische besetzt werden durfte, sollte diese Sonderregel den Betreibern mehr Gäste trotz Kontaktbeschränkungen ermöglichen.

Das ganze habe der Branche sehr gut getan, meint Daniel Ohl, der Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg (DEHOGA). „Die Außengastronomie ist extrem wichtig für die Betriebe.“ Das was sich in der Krise bewährt habe, solle man nicht aufheben. Laut der „Deutschen Presseagentur“ (dpa) werden die Regelungen zur Außenbestuhlung nun wohl in einigen Städten des Süd-Westens beibehalten.

Erweiterung der Gastro-Sonderrechte aus der Pandemie-Zeit auch in Heilbronn

Auch in Heilbronn soll das Sonderrecht erweitert werden, weswegen diese Möglichkeit nun bis Ende 2023 verlängert wurde. Die Betriebe seien laut der Stadt zusätzlich von Gebühren für die Nutzungsrechte befreit. Ob es auch in den nächsten Jahren so bleiben kann, ist noch unklar. Eine dauerhafte Erweiterung der Flächen wird geprüft.

Dennoch ist es den Gastronomen somit auch in diesem Jahr wieder erlaubt, ihre Außenbestuhlung bei gutem Wetter zu erweitern. Das hat sowohl für die Gastronomie als auch für die Gäste einen ganz klaren Vorteil: Es gibt mehr verfügbare Plätze unter freiem Himmel.

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