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Silvester 2021 in Heilbronn: Tanzverbot & keine Partys – alle Regeln

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Von: Christina Rosenberger

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Auch 2021 macht Corona einigen Silvester-Partys einen Strich durch die Rechnung. Es gelten Verbote und strenge Regeln.
Auch 2021 macht Corona einigen Silvester-Partys einen Strich durch die Rechnung. Es gelten Verbote und strenge Regeln. © Dan Himbrechts/dpa

Kein Tanz, keine Party, keine Livemusik... diese und weitere Regeln hat die Stadt Heilbronn nun für Silvester festgelegt – schuld ist das Coronavirus.

Das Coronavirus ist noch immer auf dem Vormarsch. In Heilbronn liegt die 7-Tage-Inzidenz auch weiterhin auf einem hohen Niveau und ganz Baden-Württemberg weist heftige Corona-Zahlen auf. Doch die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel stehen an. Da stellt sich für viele die Frage: Was ist eigentlich erlaubt? Wie viele Menschen dürfen zusammen Weihnachten feiern?

Silvester 2021: Tanz- und Partyverbot – was das Ordnungsamt Heilbronn untersagt

Doch nicht nur die Weihnachtsfeiertage sind für viele ein Anlass, mit Familie und Freunden zu feiern, sondern auch Silvester lädt vielerorts zu Partys ein. Während es bundesweite Regeln zu privaten Silvesterfeiern gibt, die auch Personenbeschränkungen beinhalten, hat Heilbronn noch gesonderte Maßnahmen bekannt gegeben.

Darin weist das Ordnungsamt Heilbronn darauf hin, dass „derzeit nicht nur der Betrieb von Diskotheken und Clubs untersagt ist, sondern darüber hinaus auch in anderen Einrichtungen kein clubähnlicher Betrieb stattfinden darf.“ Das alles steht in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geschrieben, die strenge Regeln für die aktuell in Heilbronn geltende Alarmstufe II vorsieht. Bedeutet: Silvesterpartys in Hotels, Gaststätten, Bars oder Restaurants sind tabu.

Silvester 2021: Tanz- und Partyverbot – diese Regeln gelten in Heilbronn

In Schank- und Speisewirtschaften darf also an Silvester genauso wenig getanzt werden wie in Diskotheken, erklärt die Stadt. Doch was bedeutet „clubähnlicher Betrieb“? Konkret schreibt das Ordnungsamt in einer Mitteilung, es gehe um Restaurants und Gaststätten, deren Gegebenheiten vor Ort „oder das Verhalten der Gäste mit dem Geschehen in einer Diskothek oder in einem Club vergleichbar sind.“ Folgendes ist also untersagt:

Livemusik ist also nur dann erlaubt, wenn es sich tatsächlich um Konzerte handelt, bei denen nicht getanzt wird. Die Auftritte dürfen keinen „Charakter von Hintergrundmusik“ aufweisen. Wenn Menschen sich auf der Tanzfläche tummeln, sei das Infektionsrisiko einfach zu hoch, heißt es vonseiten der Stadt Heilbronn.

Wer sich im Übrigen nicht an diese Regeln hält und vom Ordnungsamt erwischt wird, der muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Betreiber von Restaurants, Bars, Hotels oder Gaststätten, die Silvesterpartys veranstalten, können sogar mit Strafen von bis zu 10.000 Euro belastet werden. Im schlimmsten Fall können die Betriebe dann auch geschlossen werden.

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