Kater Emil mit Eisenfalle getötet: Angeklagter freigesprochen – PETA pocht auf Revision
Kater Emil stirbt qualvoll in einer Eisenfalle. Die Besitzer zeigen daraufhin ihren Nachbarn an, der nun vom Amtsgericht Heilbronn aber freigesprochen wird. Doch ist der Fall damit noch nicht beendet?
Ist der Fall doch noch nicht ad acta gelegt? Am Dienstag entscheidet die Richterin am Amtsgericht Heilbronn, dass der angeklagte Nachbar freigesprochen wird und er nicht am qualvollen Tod von Kater Emil verantwortlich ist. Nun mischt sich die Tierrechtsschutzorganisation PETA ein und pocht auf Revision.
„PETA kritisiert das Urteil daher scharf und fordert die Staatsanwaltschaft auf, Revision einzulegen. Immer wieder werden Tiere grausam und tierrechtswidrig mit Schlagfallen getötet – bisher ohne empfindliche Konsequenzen für die Täter“, heißt es in einem Schreiben der Organisation.
Kater Emil stirbt qualvoll in Eisenfalle: PETA kritisiert Entscheidung vom Amtsgericht Heilbronn
Kurz zum Hintergrund: Kater Emil tappte in eine Eisenfalle und kämpfte 20 Minuten qualvoll mit dem Tod. Die Besitzer fanden das leidende Tier, konnten es aber nicht aus der Falle befreien. Am Ende starb der Kater. Die Falle wurde auf dem Grundstück des Nachbarn aufgestellt, der sich dann vor Gericht verantworten musste. Neben den Tierbesitzern erstattete auch PETA Anzeige gegen den Jäger.
Weil aber Aussage gegen Aussage stand und es keine ausreichenden Beweise gab, konnte die Richterin des Amtsgerichts Heilbronn den Mann nicht für schuldig sprechen.
„Es ist vollkommen unverständlich, dass das Gericht nicht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgte und den Angeklagten stattdessen freisprach. Jedes Jahr sterben bundesweit Tausende Katzen, Füchse und Marder unter unvorstellbaren Schmerzen in Schlagfallen – in den meisten Bundesländern sogar legal. Kater Emil und andere der bekannt gewordenen Fälle geben diesen Tieren ein Gesicht, das die Grausamkeit dieser völlig aus der Zeit gefallenen Jagdmethode deutlich macht. In einer Gesellschaft, die fühlende Individuen vor willkürlicher Gewalt schützt, haben diese Fallen nichts zu suchen. Die Bundesregierung muss endlich handeln“, so PETA.
Fall um getöteten Kater Emil: Eisenfalle in Baden-Württemberg verboten
In Baden-Württemberg sind Totschlagfallen laut Paragraf 32 Absatz 3 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes verboten. Nur ausnahmsweise dürfen sie mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Tiere durch die Falle sofort getötet werden und nicht unnötig lange leiden.