Landkreis Heilbronn lockert Corona-Regeln für Ungeimpfte – trotz hoher Inzidenz
Seit Freitag, 28. Januar, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Deswegen lockert der Landkreis Heilbronn ebenfalls die Corona-Regeln für Ungeimpfte.
Das Coronavirus breitet sich in Baden-Württemberg – und vor allem die Omikron-Variante – sehr schnell aus, wie echo24.de im aktuellen Corona-Ticker berichtet. Und auch der Landkreis Heilbronn verzeichnet eine extrem hohe Inzidenz von 1.329,3 (Stand: 28. Januar). Nichtsdestotrotz wurden die Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen im Landkreis Heilbronn aufgehoben, wie das Landratsamt Heilbronn in einer Mitteilung berichtet.
Der Grund für die Lockerung ist die am Freitag (28. Januar) in Kraft getretene neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg. Denn laut Verordnung erhöht sich der Mindestwert der 7-Tage-Inzidenz zur Festlegung von lokalen Ausgangsbeschränkungen in der Alarmstufe II von 500 auf 1.500.
Landkreis Heilbronn: Lockerungen der Corona-Regeln für Ungeimpfte – trotz hoher Inzidenz
Der Landkreis Heilbronn lag am Freitag, 28. Januar, unter dieser Grenze, zudem befindet sich Baden-Württemberg seit dem 28. Januar wieder in der Alarmstufe I. Damit entfallen ab sofort die am 16. Januar erlassenen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen im Landkreis Heilbronn.
Mit der Einführung der Alarmstufe I reagierte Baden-Württemberg auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Denn: Der VGH hat das Einfrieren der Alarmstufe II und die bestehenden Beschränkungen für Ungeimpfte erneut als „voraussichtlich rechtswidrig einstuft“.