Grillverbot in Heilbronner Parks: Weitere Einschränkungen drohen

Aufgrund extremer Trockenheit verbietet die Stadt Heilbronn ab sofort das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen. Auch eine Sperrung der Wald-Grillplätze droht.
Der Sommer 2022 ist nicht nur extrem heiß, sondern auch deutlich zu trocken. Niederschläge gab es in den letzten Wochen in der Region kaum – und insgesamt deutlich zu wenig. Bereits seit Wochen wird in Baden-Württemberg vor einer hohen Waldbrandgefahr gewarnt – inzwischen sogar vor einer „sehr hohen“. echo24.de berichtete bereits, was bei einem Waldbrand zu tun ist. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen ist das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen in Heilbronn ab sofort verboten, wie die Stadt am Dienstag (20. Juli) mitteilt.
Bei Änderung der Wetterlage wird das Verbot kurzfristig wieder aufgehoben, heißt es. Das dürfte allerdings zeitnah wohl eher nicht der Fall sein. Ein Blick auf den Wetter-Trend für Baden-Württemberg zeigt: Es bleibt auch weiterhin heiß und trocken.
Grillverbot in Heilbronner Parks: Sperrung von Wald-Grillplätzen droht ebenfalls
Heilbronn verzichtet vorerst auf eine Sperrung der im und am Wald gelegenen Grillstellen im Stadtwald. Die Forstabteilung weist jedoch darauf hin, dass ausschließlich innerhalb der gemauerten und gekennzeichneten Stellen gegrillt werden darf und grundsätzlich mindestens zehn Liter Löschwasser mitgeführt werden sollten. Damit kann die Feuerstelle nach der Benutzung gelöscht werden, es ist aber auch ein schneller Einsatz bei kleinen Glutnestern nach Funkenflug möglich.
Sollten die städtischen Förster den Eindruck bekommen, dass die Grillstellen nicht ordentlich und vernünftig genutzt werden, wird eine kurzfristige Sperrung veranlasst. Generell bittet die Stadt Waldbesucher um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer und offenem Licht. Das gilt auch im Randbereich von Wäldern, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Straßen, die durch Wälder führen. Außerhalb fest eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen ist offenes Feuer strengstens untersagt.
Zudem gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot. Auch Glasflaschen oder Glasscherben können als Brennglas wirken und Feuer entfachen. Generell sollten keine Flaschen oder Glasscherben im Wald zurückbleiben. Heiße Abgasanlagen an Fahrzeugen können trockenes Gras entzünden. Fahrzeuge sollten daher nicht über trockenem Gras abgestellt werden.