Kater Emil in Eisenfalle getötet: Freispruch für angeklagten Nachbarn
Wer hat Kater Emil auf dem Gewissen? Am Dienstag muss sich ein Mann im Amtsgericht Heilbronn wegen Tierquälerei verantworten. Die Richterin fällt ein Urteil, das die Tierbesitzer schockieren wird.
2021 starb ein Kater qualvoll in einem Fangeisen auf einem Nachbargrundstück – nun hat das Amtsgericht Heilbronn den angeklagten Nachbarn freigesprochen. Die Richterin sagt am Dienstag, sie sei nicht ausreichend davon überzeugt, dass der Mann die Falle gestellt habe. Es sei zwar möglich, doch das reiche nicht für eine Verurteilung. Denn im Fall stünden Aussage gegen Aussage, so die Richterin. Am Dienstag sind unter anderem die benachbarten Besitzer des Katers namens Emil als Zeugen vor Gericht befragt worden. Deren Aussage sei genauso glaubwürdig wie die des Mannes.
Amtsgericht Heilbronn: Kater stirbt qualvollen Tod – Freispruch für Angeklagten
Mit dem Urteil schließt die Richterin der Verteidigung an, die auf Freispruch plädiert hat. Der Staatsanwalt hat am Dienstag gefordert, den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro zu verurteilen. Er ist überzeugt davon, dass der Mann die Falle aufgestellt hat.
Entscheidend für das Urteil sei auch gewesen, dass der freigesprochene Jäger am Tag nach dem Vorfall in den Urlaub gefahren ist. Da die Falle auch für Menschen lebensgefährlich gewesen sei, kann sich die Richterin nicht vorstellen, dass ein Jäger so verantwortungslos handele. Wer die Falle also aufgestellt hat, bleibt also weiterhin unklar. Aber: „Der nachbarschaftliche Frieden ist zerstört“, sagen die Nachbarn. Mehrere Male müssen die Besitzer des Katers während der Verhandlung am Dienstag mit den Tränen kämpfen.
Fall vor Heilbronner Gericht: Kater Emil erleidet 20-minütigen Todeskampf
Im September 2021 war Kater Emil in das Fangeisen getappt, das in der Körpermitte des Tieres zuklappte und sich nicht mehr öffnen ließ. Das Tier erlitt einen etwa 20 Minuten andauernden, qualvollen Todeskampf, bei dem es hochgradige Schmerzen gelitten haben muss und aus dem Maul geblutet hat. Weil der Angeklagte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam es zur Verhandlung.