Energiesparverordnung: Diese Heilbronner Gebäude sind künftig in Dunkelheit gehüllt
Seit dem 1. September gilt die Verordnung des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung. Unter dem Motto „Stadt spart Energie“ präsentiert die Stadt Heilbronn nun erste Maßnahmen, die zur Umsetzung dieser Energiespar-Vorgaben in Kraft treten werden.
Die Beschlüsse des Bundeskabinetts geben Regeln zu Energiesparmaßnahmen in Privathaushalten, Unternehmen und öffentlichen Gebäuden vor. Unter anderem verbieten sie die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und Baudenkmälern. Davon ausgenommen sind Sicherheits- und Notbeleuchtung sowie kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
Besucher des Heilbronner Weindorfs müssen demnach nicht befürchten, das 50. Jubiläum des Festes im Dunkeln zu verbringen.
Ebenfalls nicht betroffen sind alle Fälle, in denen die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und die nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden können.
Öffentliche Beleuchtung bleibt zum Teil ausgeschaltet
Um den Vorgaben gerecht zu werden, hat die Stadt Heilbronn in einer Pressemeldung vom 5. September bekannt gegeben, welche Beleuchtungen zur Energieeinsparung voraussichtlich bis zum 28. Februar 2023 ausgeschaltet bleiben. An diesem Tag endet der aktuelle Beschluss des Bundes.
Der Kiliansturm, der Götzenturm, der Hafenmarktturm und der Bollwerksturm bleiben künftig in den Abend- und Nachtstunden dunkel. Das Rathaus und der Marktplatz werden hingegen weiterhin angestrahlt, da dieser Bereich über keine klassische Straßenbeleuchtung verfügt, sondern nur über die indirekte Abstrahlung der umliegenden Gebäude beleuchtet wird. Die Situation an weiteren Objekten wird derzeit noch geprüft.
Diese Gebäude werden Abends und Nachts nicht mehr beleuchtet:
- Kiliansturm
- Götzenturm
- Hafenmarktturm
- Bollwerkturm
Rathaus und Marktplatz werden weiterhin angestrahlt
Weitere Vorgaben für Temperatur in Arbeitsräumen und Trinkwassererwärmung
Die Verordnung macht auch Vorgaben zur Temperatur in öffentlichen Arbeitsräumen sowie zum Betrieb von Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzern.
Die Stadt Heilbronn wird daher, sofern vorhanden, alle dezentralen Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher in den städtischen Gebäuden ausschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist und sofern Hygienevorschriften dem nicht entgegenstehen.
Zudem wird die Temperatur in städtischen Büros auf maximal 19 Grad festgelegt. Je nach Art der in den öffentlichen Arbeitsräumen ausgeübten Tätigkeit kann sie auch weiter reduziert werden.
Von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen sind medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen sowie Schulen oder Kindertagesstätten.
Gemeinderat prüft weitere Energiesparmaßnahmen
Über weitere Maßnahmen, die helfen, Energie zu sparen und damit auch die Kosten zu senken, entscheidet am 22. September der Gemeinderat.