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Zwei Tote bei Brand in Stuttgart – Tatverdächtiger muss in Untersuchungshaft

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Von: Julia Cuprakowa

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Mann mit Messer in der Hand vor Brand-Objekt - Festnahme durch Polizei! Feuerwehr rettet aus Brand-Haus zwei Personen
Der Wilhelm-Geiger-Platz in Stuttgart musste am Dienstag großräumig abgesperrt werden. Der Grund: Wohnungsbrand und ein mit zwei Messern bewaffneter Mann. © 7aktuell.de | Andreas Werner

Am Dienstag muss die Polizei Stuttgart zu einem Großeinsatz ausrücken. Ein mit Messern bewaffneter Mann steht vor einem Haus, in dem eine Wohnung brennt. Nun sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Viele Fragen sind noch offen.

Nach dem Tod zweier Menschen und dem Brand einer Wohnung in Stuttgart wird der Festgenommene am Mittwoch (1. März) dem Haftrichter vorgeführt. Nun ist es klar: Der Verdächtige muss in Untersuchungshaft. Ein Richter erlässt am Mittwochnachmittag einen Haftbefehl, wie ein Polizeisprecher der „Deutschen Presse-Agentur“ sagt.

„Der 45 Jahre alte Mann ist bereits in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.“ Weitere Angaben macht der Sprecher nicht. Somit sind noch viele Fragen offen. Unter anderen gibt es weiterhin keine Informationen dazu, was dem Mann vorgeworfen wird.

Zwei Tote bei Wohnungsbrand in Stuttgart – mit Messern bewaffneter Mann festgenommen

Bisher ist lediglich bekannt, dass der 45-Jährige vor einem Haus mit einer brennenden Wohnung festgenommen wurde. Da der Mann mit zwei Messern bewaffnet war, musste die Polizei schießen. Verletzt wurde der Mann dabei nicht. Nach der Festnahme kann die Feuerwehr den Brand schließlich löschen und rettet zwei schwer verletzte Personen aus dem Gebäude. Die Rettungskräfte kümmern sich um die 53-jährige Frau und den 32 Jahre alten Mann und bringen sie in ein Krankenhaus. Dort erliegen beide ihren schweren Verletzungen.

Bereits am Abend berichten mehrere Medien, der Tatverdächtige soll die zwei Menschen erstochen und das Haus angezündet haben. Diese Information bestätigt die Polizei Stuttgart auf Nachfrage von echo24.de jedoch nicht. Aus ermittlungstaktischen Gründen wird auch weiterhin nicht darüber informiert,

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