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Quarantäne-Aus in Baden-Württemberg – dafür wieder Maskenpflicht

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Von: Dominik Jahn, Lisa Klein

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Corona-Infizierte müssen sich in Baden-Württemberg künftig nicht mehr absondern – das teilt das Gesundheitsministerium am Dienstag mit. Doch es gibt Einschränkungen.

Update, 15. November: Bereits seit dem 11. November ist klar, Baden-Württemberg wird bei der Quarantäne für Corona-Infizierte einen eigenen Weg einschlagen. Am Dienstag hat nun das Sozial- und Gesundheitsministerium in Stuttgart die entsprechende Corona-Verordnung zur Absonderung veröffentlicht. Ab Mittwoch, 16. November, ist sie für alle gültig.

Dazu heißt es in dem Schreiben: „Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich ab Mittwoch, 16. November nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.“ Außerdem sehe die neuen Regelungen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.

Quarantäne-Aus in Baden-Württemberg: Logischer Schritt

Der Schritt zur Lockerung ist für Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha logisch: „Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar. Das zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen in unseren europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen sind.“

Persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken sind demnach aber weiterhin wichtig, nicht zuletzt aufgrund einer derzeit zunehmenden Zahl an anderen Atemwegserkrankungen, beispielsweise der Influenza. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen.

Maskenpflicht für Corona-Infizierte Baden-Württemberg - aber nur fünf Tage

Man werde zudem das Infektionsgeschehen weiter sehr aufmerksam, sodass wir die Regelungen kontinuierlich auf den Prüfstand stehen. Einschränkungen für das Quarantäne-Aus in Baden-Württemberg gibt es aber doch. So heißt es: „Für Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden, ist nach der neuen Regelung eine fünftägige Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2- Maske vorgesehen.“

Diese gilt laut dem Ministerium durchgängig außerhalb der eigenen Wohnung. So können auch positiv getestete Personen, wenn es deren Gesundheitszustand zulässt, beispielsweise einkaufen oder an der frischen Luft spazieren gehen. Sofern im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, kann die Maske auch abgenommen werden. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. 

Das Quarantäne-Aus als Vorlage zur Maskenpflicht beim Einkaufen?

Eine allgemeine Verpflichtung zum Mund-Nase-Schutz in Innenräumen für die Wintermonate sorgte in den vergangenen Wochen immer wieder für Diskussionen. Bei den Lebensmittelhändlern war man sich durchaus einig bisher. Eine Maskenpflicht beim Einkaufen? Kaufland und Lidl haben klare Vorgaben.

Doch nach dem Quarantäne-Aus in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein und einer Maskenpflicht für Corona-Infizierte könnte bei steigenden Zahlen im Winter ein Umdenken stattfinden.

Ende der Corona-Isolationspflicht in Baden-Württemberg: Lauterbach kritisiert Pläne

Update, 11. November, 19:52 Uhr: Nachdem Baden-Württemberg seine Pläne offiziell gemacht hat und ab kommender Woche die Corona-Isolationspflicht abschaffen möchte, gibt es scharfe Kritik aus Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach machte umgehend seinem Unmut über den Vorstoß deutlich: „Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung.“

Lauterbach verwies bei seiner Kritik auf die aktuelle Lage. Wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt, gebe es laut dem Gesundheitsminister derzeit keinen „keinen medizinischen Grund“, die Isolationspflicht zu kippen, bei etwa 1.000 Todesfällen pro Woche, einer „wahrscheinlich schweren Winterwelle“, die „am Vorabend einer ansteckenderen Variante“ komme. Lauterbach nannte die BQ.1.1-Variante des Omikron-Typs, die sich stärker ausbreite.

Große Schwierigkeiten sieht Lauterbach zudem auf dem Arbeitsmarkt. Dem dpa-Bericht zufolge mahnt er an, dass der Arbeitsplatz sicher bleiben müsse. Es muss zudem verhindert werden, dass Menschen infiziert zur Arbeit gedrängt werden.

Keine Quarantäne für Corona-Infizierte mehr: Baden-Württemberg schafft Isolation ab

Erstmeldung, 11. November, 12 Uhr: Baden-Württemberg schafft die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte ab. Das Land hat sich mit Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein darauf geeinigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben, wie aus einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums in Stuttgart vom Freitag hervorgeht. Weiter heißt es, dass diesbezüglich „zeitnah neue Regelungen in diesen Bundesländern in Kraft treten sollen“.

Anstelle der Quarantäne werden die Länder „angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen“.

Nächster Schritt Richtung Ende der Corona-Pandemie: Baden-Württemberg schafft Isolationspflicht ab

Die Bundesländer berufen sich laut Pressemitteilung bei ihrem gemeinsamen Vorgehen unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. 

„Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein. Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Nach wie vor gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Der Schutz vulnerabler Gruppen wird selbstverständlich weiterhin aufrechterhalten.“

Manne Lucha, Gesundheitsminister Baden-Württemberg

Laut Stiko-Chef Mertens ist Corona-Pandemie vorbei – die Situation entwickelt sich in Richtung Endemie. Trotzdem dauert die Debatte über eine erneute Maskenpflicht in Innenräumen für die Herbst-/Wintersaison an. Der Handelsverband hatte zuletzt vor dramatischen Folgen gewarnt.

Weitere Informationen folgen in Kürze.

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