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Teil-Impfpflicht in BW: Diese Berufsgruppen müssen ab März immunisiert sein

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Von: Christina Rosenberger

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Die Teil-Impfpflicht ist in ganz Deutschland - und auch in Baden-Württemberg - ein umstrittenes Thema. (Symbolbild)
Die Teil-Impfpflicht ist in ganz Deutschland - und auch in Baden-Württemberg - ein umstrittenes Thema. (Symbolbild) © David Young/dpa

In der Debatte um die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen hat sich die schwarz-grüne Koalition in Baden-Württemberg geeinigt. Alle Details:

Ist eine Impfpflicht in Baden-Württemberg noch immer notwendig? Dieser Frage hat sich heute (Donnerstag, 10. Februar) der Landtag gewidmet. Denn die aktuell vorherrschende Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich immer weiter aus – mit vorwiegend milden Verläufen liegt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz bei 1.542,6*, die Corona-Verordnung für den Südwestern wurde mit ersten Lockerungen an die Situation angepasst*, wie echo24.de* berichtet. Deshalb forderte die CDU auch zeitweise eine Aussetzung der Teil-Impfpflicht.

In einer Krisensitzung konnten sich die Regierungsparteien in Baden-Württemberg nun aber wohl auf einen gemeinsamen Kurs einigen. In einer Mitteilung aus dem Koalitionsausschuss heißt es, die Partner hätten sich „auf eine gemeinsame Linie bei der weiteren Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verständigt.“ Es sei selbstverständlich, „geltendes Bundesrecht umzusetzen“, so also auch die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Teil-Impfpflicht.*

Teil-Impfpflicht in Baden-Württemberg: Einigung im der schwarz-grünen Regierung

Diese soll in ganz Deutschland ab dem 15. März gelten. Betroffen von der Impfpflicht sind dann Krankenhäuser, Pflege- und Rettungsdienste, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen oder gar Tageskliniken. Die Änderung im Infektionsschutzgesetz besagt, dass die Beschäftigten in diesen Bereichen ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorlegen müssen, dass sie nicht geimpft werden können.

Ohne die Vorlage eines entsprechenden Nachweises ist dann in den betroffenen Einrichtungen keine Tätigkeit mehr möglich. Arbeitgeber müssen die Zertifikate kontrollieren und bei Zweifeln an ihrer Echtheit sogar das Gesundheitsamt informieren. Dieses kann die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen, in denen die Nachweispflicht gilt, dann untersagen.

Teil-Impfpflicht in Baden-Württemberg – Appell an den Bund: „Nicht im Regen stehen lassen“

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel betonte nach der Sitzung am Donnerstag: „Wir befürworten eine bundeseinheitliche Lösung und keinen bundesweiten Flickenteppich, wo das jedes Bundesland selber macht.“ Dennoch erklärte Hagel, es sei wichtig, dass der Bund die vielen rechtlichen Fragen und Unklarheiten in der Umsetzung noch regelt – das Land Baden-Württemberg will hierzu einen Beitrag leisten und seinen Fragenkatalog an die Bundesregierung geben. Dennoch schränkte Hagel ein, man wolle „kein böses Erwachen am 15. März – wenn die Klärung dieser Fragen nicht möglich ist, dann können wir am 15. März nicht hineinstolpern.“

Sorgen um die Umsetzung der Teil-Impfpflicht machte sich auch Innenminister und CDU-Landeschef Thomas Strobl. Er erklärte nach dem Treffen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa: „Niemand in der Koalition hat die Umsetzung der Impfpflicht in Baden-Württemberg in Frage gestellt.“ Doch der Bund müsse nachliefern und dürfe die Länder bei der Umsetzung „nicht im Regen stehen lassen“. Am Mittwoch hatte Strobl wegen der ungeklärten Fragen noch eine Aussetzung der Impfpflicht für Pflegekräfte gefordert und sich damit der Haltung Bayerns angeschlossen.

Teil-Impfpflicht in Baden-Württemberg: Noch nicht das Ende der Fahnenstange?

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz ging in seinem Statement nach den Gesprächen im Baden-Württembergischen Landtag allerdings doch noch ein Stück weiter, was die Impfpflicht angeht und erklärte: „Wir Grüne bleiben im Team Vorsicht. Deshalb haben wir uns für die zwischenzeitlich beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht als Schritt in Richtung der notwendigen allgemeinen Impfpflicht eingesetzt. Sie wird daher in Baden-Württemberg selbstverständlich umgesetzt.“

Das Fazit des Grünen-Politikers: „Die Impfung ist der beste Schutz für sich selbst und andere.“ Und das Impfangebot wird in Baden-Württemberg auch stetig ausgebaut – beispielsweise dürfen seit dieser Woche auch Apotheken gegen das Coronavirus impfen* und der neue proteinbasierte Impfstoff von Novavax soll schon in Kürze in Deutschland verimpft* werden. Auch wann der Impfstoff nach Baden-Württemberg kommen soll*, ist laut HEIDELBERG24.de* bereits bekannt. *echo24.de und heidelberg24.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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