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Stuttgart: Kontrolle durch Videoüberwachung – wann die Polizei filmen darf

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Von: Anna-Maureen Bremer

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Videoüberwachung
Was haben die Kameras in Stuttgart überhaupt im Blick? Wann laufen sie? echo24.de klärt auf. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

In Stuttgart gibt‘s jetzt mehr Kameras, deren Aufnahmen von der Polizei ausgewertet werden. Aber wann laufen sie und was dürfen sie filmen?

Ist die Stuttgarter Innenstadt bald ein sicherer Ort mit weniger Straftaten? Wer genau hinschaut, stellt jetzt schon fest, dass mehr Kameras und Masten in der Baden-Württembergischen Landeshauptstadt zu sehen sind. Aber was filmen die überhaupt und wann sind sie in Betrieb? echo24.de berichtet über die Videoüberwachung am Schlossplatz und im Schlossgarten.

Videoüberwachung in Stuttgart: Kameras laufen nicht rund um die Uhr

„Die Kameras werden in den Nächten zu Samstag, zu Sonntag und vor Feiertagen laufen. Der Betrieb geht von 20 Uhr bis 6 Uhr. Diese Nächte wurden ausgewählt, weil dann am meisten los ist in der Stadt – und erfahrungsgemäß auch am meisten passiert“, schreiben die Stuttgarter Nachrichten. Außerhalb dieser Zeiten laufen die Kameras nicht. Der Mittagsspaziergang durch den Park bleibt dann also unbeobachtet.

Interessant: Man würde vielleicht erwarten, dass sich die Aufnahmen bestens eignen, um auch aus dem Ruder laufende Demonstrationen besser überwachen und gegebenenfalls Straftaten verfolgen zu können. Aber: Demos, die unter dem Schutz des Versammlungsrechts stehen, dürfen nicht gefilmt werden.

Stuttgart: Mehr Kameras sollen Straftaten in der Landeshauptstadt vermeiden

Und auch, wer in einem Eiscafé oder im Restaurant sitzt, braucht sich keine Gedanken zu machen. Im Bericht heißt es nämlich weiter: „Innen- noch Außenbereiche gastronomischer Betriebe und Gewerbebetriebe dürfen nicht überwacht werden.“

Ausgewertet werden die aufgenommenen Bilder sofort. Bei der Polizei sitzen speziell dafür geschulte Mitarbeiter, die in Kontakt mit Einsatzkräften vor Ort sind. Falls es also notwendig wird, kommt der Hinweis aus dem Führungs- und Lagezentrum. Der Ansatz ist also ein präventiver. Straftaten sollen durch die neue Videoüberwachung früher erkannt oder bestenfalls sogar vermieden werden. „Videobeobachtung“ halten die Stadt und die Polizei daher für die bessere Bezeichnung.

Gespeichert werden die Aufnahmen nur 72 Stunden – es sei denn, eine Straftat wurde aufgezeichnet und muss genau analysiert werden. Dann können die Aufnahmen auch länger als Beweismittel dienen.

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