1. echo24
  2. Baden-Württemberg

Tanzverbot an Karfreitag: Stuttgarter Club bricht Tabu – feiert Party

Erstellt:

Von: Juliane Reyle, Michaela Ebert

Kommentare

Eigentlich gilt Karfreitag als der Feiertag, an dem nicht gefeiert und nicht getanzt wird. Eigentlich. In diesem Jahr macht ein Club in Stuttgart die Ausnahme. Bleibt es bei einem Einzelfall?

Karfreitag – ein Tag an dem bekanntlich nicht gefeiert und schon gar nicht ausgelassen getanzt wird. Ein „stiller Feiertag“ kurz vor Ostern. Immerhin handelt es sich ausgerechnet um den Tag, an dem laut Bibel Jesus gekreuzigt wurde. Besonders den Christen liegt daher jede Festlichkeit an diesem Tag fern – auch einige Filme dürfen an diesem Tag nicht gezeigt werden.

Doch in einem Stuttgarter Club soll in diesem Jahr ein Tabu gebrochen werden: Im LKA-Langhorn wird wohl auch am Tag der Trauer und des Kummers gefeiert, was das Zeug hält. Die Stadt Stuttgart erklärt allerdings, dass es sich dabei lediglich um einen Einzelfall handele und das Tanzverbot ansonsten weiterhin gilt. Das geltende Gesetz werde also nicht gekippt.

Tanzverbot am Karfreitag lockern? Idee könnte für Entlastung bei städtischen Behörden sorgen

Vielmehr soll die Maßnahme dazu dienen, die Mitarbeiter der städtischen Behörden – wie zum Beispiel des Ordnungsamts – zu entlasten. Wie das gehen soll? Beim ohnehin schon knappen Personal könnten durch die Idee Ressourcen gespart werden, die sich jedes Jahr aufs Neue mit den nicht eingehaltenen Vorschriften herumschlagen müssen.

Immerhin sind laut Paragraf 10 des Feiertagsgesetzes in Baden-Württemberg öffentliche Tanzunterhaltungen von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr, verboten. Und auch wenn die Lockerung zuerst Freude bei einigen auszulösen schien, warnt die Stadt derzeit vor zu viel Euphorie: „Am Karfreitag sind nach den Vorschriften des Sonn- und Feiertagsgesetzes Veranstaltungen in Gaststätten, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, verboten. Zudem gilt am Karfreitag ein Tanzverbot.“ heißt es in der „Stuttgarter Zeitung“.

Ausnahme beim Tanzverbot: 80er-Party mit „Wort zum Karfreitag mit humanistischem Tanzsegen“

Doch im LKA Longhorn will man sich am Freitagabend einen wortwörtlichen „Heidenspaß“ erlauben. Thomas Filimonova, der Geschäftsführer des humanistischen Vereins der Giordano-Bruno-Stiftung versucht schon seit 2018 gegen die restriktive Auslegung des Feiertagsgesetzes im Land zu kämpfen. In diesem Jahr lädt er deshalb zu einer 80er-Jahre-Party zusammen mit einem „Wort zum Karfreitag mit humanistischem Tanzsegen“.

Demo am Gründonnerstag gegen Tanzverbot an «Stillen Tagen»
Tanzen in der Karwoche? Diese Demonstranten wollen, dass das möglich wird. © Wolfram Kastl

Die Erlaubnis im LKA-Longhorn am Karfreitag zu tanzen gelte nur, da die Veranstaltung der Meinungskundgabe zu den feiertagsrechtlichen Vorgaben sowie dem Verleihen des Ausdrucks einer Weltanschauung diene. „Die Tanzveranstaltung von 21 Uhr bis 24 Uhr bildet zwar einen erheblichen Teil der Veranstaltung, angesichts der Gesamtkonzeption dürfte sich dies noch im Rahmen bewegen. Ein regulärer Clubbetrieb ist von der Erlaubnis jedenfalls nicht gedeckt. Die Ausnahme gilt auch nur in der Zeit von 19.30 Uhr bis 24 Uhr.“

Einzelfall LKA-Longhorn: Clubs weisen landesweit auf Tanzverbot hin – mit Stühlen auf der Tanzfläche

Und in den anderen Clubs? Diese dürften zwar öffnen, weisen ihre Gäste jedoch darauf hin, dass an diesen Tagen nicht getanzt werden darf. Einige Tanzflächen werden dann zum Beispiel mit Stühlen zugestellt. Viele Betreiber sehen das Gesetz jedoch ohnehin als überholt und altmodisch. Auch, weil in der Gesellschaft die Zahl der Kirchenmitglieder zurückgeht.

Nils Runge, der Nachtmanager der Stadt Stuttgart, erklärt darauf in der „Stuttgarter Zeitung“: „Stadt und Region haben hier nicht viele Spielräume, da es sich beim Tanzverbot um ein Thema auf Landesebene handelt. [...] Aus Betreibersicht sind die Regeln in anderen Bundesländern attraktiver, da dort das Feiertagsgesetz oftmals anders ausgelegt wird.“

Auch interessant

Kommentare