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Silvester und Corona: Was in Baden-Württemberg erlaubt ist - und was nicht

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Von: Isabel Ruf

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Aufgrund des dramatischen Anstiegs der Corona-Neuinfektionen sind Lockerungen an Silvester 2020 in Baden-Württemberg kein Thema mehr. Was jetzt noch erlaubt ist – und was nicht.

2020 ist ein Jahr, wie man es sich nie hätte vorstellen können. Das Coronavirus hat das Leben der Menschen auf der ganzen Welt auf den Kopf gestellt. Abstand halten, Maske tragen, möglichst Zuhause bleiben – das sind die Gebote der aktuellen Zeit. Nach der ersten Corona-Welle im Frühjahr hatte man gehofft, das Schlimmste überstanden zu haben. Doch mit der kühleren Jahreszeit und durch die Lockerungen kamen wieder mehr Menschen drinnen zusammen – und das Coronavirus breitete sich immer weiter aus.

Silvester 2020 in Baden-Württemberg: Einst angedachte Lockerungen sind vom Tisch!

Die zweite Corona-Welle im Winter hat die Menschen mit voller Wucht getroffen. Die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg schnellte in die Höhe. Immer mehr Menschen kamen in die Krankenhäuser, die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 stieg besorgniserregend. Mit einem von der Politik beschlossenen „Lockdown light“ versuchte man, wieder Herr der Lage zu werden. Zwar wurden die Regeln verschärft, allerdings mit der Ankündigung, diese über Weihnachten und Silvester dann lockern zu können.

Ein kleines Feuer kann man schnell löschen. Einen Flächenbrand dagegen nur sehr schwer.

Winfried Kretschmann zu den vielen Neuinfektionen

Treffen von bis zu zehn Personen waren zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar angedacht, um Weihnachten und Silvester mit den Liebsten verbringen zu können. Doch bereits damals waren diese Lockerungen für Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu weitgehend. Beim kurzfristig anberaumten Corona-Gipfel am 13. Dezember zogen Bund und Länder dann gemeinsam die Reißleine und nannten den „Lockdown light“ gescheitert. Die Konsequenzen: Knallharter Lockdown mit harten Regeln in Baden-Württemberg, Schulschließungen bis 10. Januar, Ausgangsbeschränkungen am Tag und bei Nacht.

Silvester in Stuttgart.
Ein solches Feuerwerk an Silvester wird 2020 über Stuttgart nicht zu sehen sein, der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten. © Christoph Schmidt/dpa

Silvester 2020 in Baden-Württemberg: Diese Regeln gelten für private Treffen

Die Treffen mit bis zu zehn Personen an Silvester sind vom Tisch! Stattdessen wird der Jahreswechsel 2020/2021 wohl ein vergleichsweise stiller. Denn: An Silvester sind in Baden-Württemberg keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen und Ausgangsbeschränkungen geplant! Das bedeutet: Prinzipiell sind Treffen von maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet, Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind ausgenommen.

Allerdings hält die Landesregierung fest: „Die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen gelten auch über den Jahreswechsel.“ Das bedeutet: Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist – auch an Silvester 2020 – zwischen 20 Uhr und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen gestattet. Wer sich jetzt fragt, ob man dann einfach bei Freunden oder Verwandten übernachten kann, der bekommt seine Antwort auf der Website des Landes Baden-Württemberg: „Das Übernachten ist nur erlaubt, wenn man einen triftigen Grund für den Aufenthalt hat.“ 

Achtung: Eine Änderung der Übernachtungsregel - Übernachtungen bei Freunden und Verwandten sind erlaubt, wenn die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat.* Eine Anreise nach 20 Uhr zu Freunden und Verwandten ist nur mit triftigem Grund erlaubt. Was triftige Gründe sind, wird weiter unten im Artikel erläutert. (*In einer früheren Version der FAQ stand, dass dies nicht erlaubt sei. Diese Auslegung der Corona-Verordnung ist nicht mehr gültig.)

Zu den triftigen Gründen zählen beispielsweise die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, also wenn man beispielsweise jemanden pflegen muss. Unterm Strich bedeutet das hinsichtlich der Ausgangsbeschränkungen an Silvester in Baden-Württemberg, dass reine Freundschafts- oder Verwandten-Besuche so geplant werden müssen, dass man vor 20 Uhr anreist. Wenn es sich um den Partner oder die Partnerin handelt, dann ist das Übernachten auch ohne triftigen Grund möglich.

Silvester 2020 in Baden-Württemberg: Verkaufsverbot von Böllern und Feuerwerksverbot

Nicht nur aufgrund der Personenzahl wird es also still an Silvester im Corona-Jahr in Baden-Württemberg. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten*, wie heidelberg24.de* berichtet! Hintergrund ist die hohe Verletzungsgefahr und dass das Gesundheitssystem aufgrund der Corona-Pandemie bereits enorm belastet ist. Prinzipiell ist es nicht verboten, Böller und Raketen, die man noch zu Haus hat, zu zünden – jedoch nur an nicht-öffentlichen Plätzen wie dem eigenen Garten. Allerdings raten Bund und Länder davon „generell dringend“ ab.

Am Silvestertag und am Neujahrstag wird zudem bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Das bedeutet: An Silvester dürfen sich Menschen nicht auf Straßen und Plätzen treffen. Kommunen können darüber hinaus selbst zusätzlich ein Feuerwerksverbot auf bestimmten „publikumsträchtigen Plätzen“ erlassen.

Außerdem ist das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit in Baden-Württemberg zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021 verboten – an Silvester auf der Straße anstoßen mit den Nachbarn ist also nicht möglich. Verstöße werden laut den Beschlüssen von Bund und Ländern mit einem Bußgeld belegt. Restaurants dürfen aber weiter liefern – auch nach 20 Uhr, da „Berufsausübung“ bei Lieferdiensten als triftiger Grund zählt. *echo24.de und *heidelberg24.de sind Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.

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