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Nach 133-fachem Kindesmissbrauch: Verurteilter erneut vor Gericht

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Von: Julia Cuprakowa

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Schon vor fünf Jahren sorgt dieser Fall für Aufsehen: In 133 Fällen vergeht sich ein Schwimmlehrer in Baden an mehreren Mädchen. Das Landgericht Baden-Baden verurteilt ihn dafür – doch eine Frage muss erneut geklärt werden.

Ein wegen Kindesmissbrauchs in mehr als 130 Fällen verurteilter Schwimmlehrer steht ab Donnerstag (2. März) erneut vor dem Landgericht Baden-Baden. Der Grund: Eine andere Jugendkammer muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) prüfen, ob der mittlerweile 38-Jährige nach Absitzen seiner Haftstrafe frei kommt oder weiterhin hinter Schloss und Riegel bleiben muss. Geladen sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin ein Sachverständiger und ein Zeuge. Eine Entscheidung könnte den Planungen zufolge am 10. März fallen.

Mann missbraucht mehr als 30 Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren

Im November 2018 verurteilt eine andere Kammer des Gerichts den Mann wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft und die anschließende Sicherungsverwahrung wird ebenfalls angeordnet, wie echo24.de bereits berichtete. Diese verhängen Gerichte im Gegensatz zur Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung der Haft als gefährlich gelten.

Der mittlerweile 38-Jährige wurde für den schweren Missbrauch von mehr als 30 Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren verurteilt. Der Schwimmlehrer hatte die Kinder dem ersten Urteil zufolge genötigt, sie grob im Intimbereich verletzt und zwei Opfer sogar mit dem Tod bedroht, sollten sie nicht schweigen. Die Taten begeht der Mann während seiner Schwimmkurse entweder im Wasser oder in den Umkleidekabinen. Einige filmt er auch. Doch wie begründet das Gericht die Sicherheitsverwahrung?

Schwimmlehrer legt erfolgreich Revision ein – Fall muss neu verhandelt werden

Wie die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa) berichtet, versucht der Schwimmlehrer seine Verbrechen zu bagatellisieren und streitet diese zum Teil auch ab – trotz Aufnahmen, die auch ihn zeigen. Das Landgericht wertet dies als Zeichen seiner Gefährlichkeit und begründet damit die Sicherungsverwahrung.

Gegen das Urteil legt der Mann erfolgreich Revision ein. Der BGH bestätigt das Strafmaß, kassiert im Jahr 2019 wegen Rechtsfehlern aber die Sicherungsverwahrung. Das Gericht sieht in den Äußerungen des Mannes zulässiges Verteidigungsverhalten. Daher wird nun neu verhandelt. Das Gericht muss unter anderem klären, inwieweit der Mann rückfallgefährdet ist. Ein Sachverständiger bescheinigt dem Mann seinerzeit pädophile Neigungen und wenig Einsichtsfähigkeit und Willen zur Veränderung.

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