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Nach 133-fachem Missbrauch: Verurteilter Schwimmlehrer schweigt

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Von: Michaela Ebert

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Missbrauchsfall Staufen - Prozess gegen Vergewaltiger
Nach der Verurteilung zu 12 Jahren Haft, wird nun verhandelt, ob der Vergewaltiger von mehr als 30 Mädchen in anschließende Sicherheitsverwahrung kommt. © picture alliance/dpa | Patrick Seeger

Nach der Verurteilung zu zwölf Jahren Haft, wird nun vor dem Landgericht Baden-Baden verhandelt, ob der Vergewaltiger von mehr als 30 Mädchen in anschließende Sicherheitsverwahrung kommt.

133 Mal vergewaltigt ein Schwimmlehrer junge Mädchen und erhält dafür eine zwölfjährige Haftstrafe. Nun, fünf Jahre nach dem Urteil, wird der Fall vor dem Landgericht Baden-Baden erneut verhandelt. Es soll geklärt werden, ob der 38-Jährige nach Absitzen seiner Haftstrafe frei kommt. Doch der Angeklagte schweigt.

Grund für die Verhandlungen ist der Prozess um die anschließende Sicherungsverwahrung des zigfachen Vergewaltigers. Diese verhängen Gerichte im Gegensatz zur Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung der Haft als gefährlich gelten.

Verurteilter legte erfolgreich Revision ein

Gegen das Urteil legte der Mann erfolgreich Revision ein. Der BGH bestätigte das Strafmaß, kassierte im Jahr 2019 wegen Rechtsfehlern aber die Sicherungsverwahrung. Daher wird nun neu verhandelt. Eine Entscheidung könnte den Planungen zufolge am 10. März fallen.

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