Unterricht im Lockdown: Das gilt jetzt für Schüler in Baden-Württemberg
Wegen des Coronavirus bleiben die Schulen in Baden-Württemberg vorerst geschlossen und fangen nun mit dem Fernunterricht an. Darauf müssen sich Schüler und Lehrer einstellen.
Das Coronavirus hat das Land weiterhin fest im Griff. Auch trotz Lockdown halten sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg auf einem hohen Niveau oder steigen teilweise sogar in an. Deswegen einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar. Und der Lockdown wird nicht nur länger, sondern auch strenger und die neuen Regeln sollen bereits ab dem 11. Januar greifen. Das trifft vor allem die Kinder und ihre Eltern hart. Denn: In baden-württembergischen Schulen wird es nach Ende der Weihnachtsferien zunächst keinen Präsenzunterricht geben.
Baden-Württemberg: Fernunterricht in der Corona-Pandemie - das gilt ab Montag für Schüler
In mehreren wichtigen Punkten will Baden-Württemberg aber möglichst zugunsten von kleinen Kindern und Schülern von den strengen Vorgaben abweichen. Zwar bedeutet der verlängerte Lockdown für die meisten Schüler, dass es im Januar statt Präsenz- nur Fernunterricht geben wird, jedoch sollen Kitas und Grundschulen am 18. Januar wieder geöffnet werden, wenn die Infektionszahlen weiter deutlich gesunken sind. Das gilt auch für Abschlussklassen, die ab diesem Tag landesweit wieder Präsenzunterricht erhalten sollen. Für alle anderen Schüler ab der Klassenstufe 5 soll es aber bei Fernunterricht bleiben, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg.
Welche Regelungen gelten ab dem 11. Januar 2021?
Grundschulen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Für den Fernunterricht gibt es seit Juli 2020 landesweit verbindliche Qualitätskriterien und Vorgaben. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll gelten: Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist.
Fernunterricht in Baden-Württemberg: Wie sieht der Unterricht für Schüler konkret aus?
Fernunterricht kann auf verschiedenen Wegen stattfinden, die individuell auf den Bedarf, die Leistungsfähigkeit und die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler abzustimmen sind. Im Klartext: Manche Kinder benötigen mehr Anleitung, andere dagegen können sich Inhalte eigenständig erarbeiten.
Darüber hinaus ist es möglich, den vertrauten Präsenzunterricht mit Videokonferenzen zum Beispiel über ein Videokonferenztool wie „Big Blue Button“ nachzubilden, wofür jedoch feste Termine erforderlich sind. Es ist ebenfalls möglich, Inhalte so aufzubereiten und mit Aufgaben zu verknüpfen, dass die Schüler diese eigenständig bearbeiten können. Diese Aufgaben können zum Beispiel über Moodle zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend kann die Lehrkraft Sprechstunden anbieten, in denen Fragen der Schüler beantwortet werden. Auch ein Austausch über die Foren oder die Chatfunktion in Moodle oder über den sicheren Instant-Messenger „Threema“ mit den Lehrern ist möglich.
Es ist aber ebenso denkbar, den Fernunterricht in Baden-Württemberg „analog“ durchzuführen. Das geht zum Beispiel, wenn die Lehrkraft Aufgaben in gedruckter Form zur Verfügung stellt und diese gegebenenfalls per Post verschickt. Anschließend könnte der Lehrer oder die Lehrerin am Telefon für Rückfragen zur Verfügung steht. Auch in dieser Form kann der Fernunterricht zielführend sein.
Baden-Württemberg: Welche Kommunikationsregeln gibt es während des Fernunterrichts?
Die KlassenlehrerInnen haben mindestens zu Beginn und am Ende der Unterrichtswoche einen fixen Kontakt mit der Klasse oder mit den einzelnen Schülerinnen und Schülern. Dies kann zum Beispiel über BigBlueButton, Telefon, E-Mail, Chat, Moodle erfolgen. Diese festen Termine sollen dazu dienen sich auszutauschen, Fragen zu beantworten und die Lernenden zu informieren.
In jeweils der ersten Unterrichtsstunde hat die laut Stundenplan unterrichtende Lehrkraft einen fest vereinbarten Kontakt mit der Klasse und kontrolliert die Anwesenheit. Die Lehrkräfte stellen in allen Fächern mindestens einmal in der Woche Arbeitsaufträge mit Vorgaben zum Bearbeitungszeitraum und zum Abgabetermin zur Verfügung. Dies erfolgt möglichst koordiniert über die Klassenlehrkraft an die Schülerinnen und Schüler. Was sollen die Schüler jedoch tun, die kein Laptop zur Verfügung haben?
Fernunterricht: Was machen Schüler, die über keine digitale Ausstattung verfügen?
Schülerinnen und Schüler, die über keine digitale Ausstattung oder Anbindung verfügen, sollen von der Schule die notwendige Ausstattung zur Verfügung gestellt bekommen, oder erhalten an der Schule einen digitalen Zugang, um eigenständig lernen zu können. Diese Unterstützung erfolgt aus dem Sofortausstattungsprogramm im Rahmen des DigitalPakts Schule.
Das Land hat den Anteil aus dem Bundesprogramm verdoppelt, sodass hierfür 130 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Somit können Kommunen und Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg nun unbürokratisch ohne Antragsverfahren rund 300.000 Endgeräte beschaffen. Auch Lehrkräfte können mobile Endgeräte bei der Schule leihen, wenn sie nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können und über kein anderweitiges mobiles Endgerät verfügen.