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Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Kritik am Betrachtungszeitraum

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Von: Tobias Becker

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Für viele Unternehmen und Selbstständige könnte demnächst eine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe anstehen. Der Bund der Selbständigen sieht die Umsetzung kritisch.

Der Gang zum Briefkasten offenbart in den letzten Tagen für so manch ein Unternehmen oder Selbstständigen in Heilbronn und Baden-Württemberg die drohende Rückzahlung der Corona-Soforthilfe. Schon im vergangenen Jahr gingen erste Briefe raus, seit August 2022 sind jedoch die sogenannten Widerrufs- und Erstattungsbescheide der L-Bank unterwegs.

Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Finanzielle Hilfe, die keine ist?

Für viele Betroffene ist es ein Unding, denn schließlich diente die Soforthilfe während der Corona-Pandemie zur Überbrückung der schweren Zeit. Die fehlenden Einnahmen lassen sich auch im Nachgang schwer auffangen. Kleine Firmen, beispielsweise Friseure, die gezwungen waren, ihre Läden dichtzumachen während des Lockdowns, hatten dennoch Personalkosten, im Nachgang teils fernbleibende Kunden aufgrund weiterer Regelungen und am Ende des Tages kein Einkommen in der Zeit.

Dennoch drohen Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe. Drohen, denn noch besteht scheinbar die Hoffnung, dass auch in Baden-Württemberg ein Gericht diese Rückzahlungen als rechtswidrig erklärt. So ist es in NRW teils geschehen, doch ob es in BaWü solche Klagen gibt, kann zumindest der Bund der Selbständigen Baden-Württemberg (BDS) nicht sagen.

Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Der BDS kritisiert Betrachtungszeitraum

Allerdings kritisiert der BDS auch weiterhin, dass weder der Bund noch das Land Baden-Württemberg die Berechnungsmethode des Liquiditätsengpasses nicht angepasst haben – trotz vieler Argumente der Branchenverbände. „Insbesondere der unflexible Berechnungszeitraum und das Festhalten auf einem starren Zeitraum von 90 Tagen ab Tag der Antragstellung verhindern, dass Betriebe bedarfsgerecht unterstützt werden“, erklärt Sybille Erhardt, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BdS Baden-Württemberg auf echo24.de-Anfrage.

Der Bund der Selbständigen hatte sich seit geraumer Zeit dafür starkgemacht, dass der Betrachtungszeitraum flexibler gestaltet wird. Dazu gab es wohl auch Kontakt mit der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut sowie den Fraktionen im Landtag. Erhardt zu echo24.de: „Diese hatten sich offen und engagiert für die Forderungen des Landesverbandes gezeigt.“ Aber: Ein Rechtsgutachten hat die Flexibilisierung des Betrachtungszeitraumes für nicht durchführbar erklärt.

Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Das Problem mit dem Betrachtungszeitraum

„Die Enttäuschung ist groß, dass nach intensivem Austausch und Gesprächen die Wiedereröffnung des Rückmeldeverfahrens bzw. Anpassung des Betrachtungszeitraumes gescheitert ist“, äußerte sich BDS-Präsidentin Bettina Schmauder bereits in einer Mitteilung im Mai dieses Jahres. Nun flattern jedoch die nächsten Briefe ins Haus, die Rückzahlung rückt näher. Zeit hat man dafür letztlich bis Ende Juni 2023.

Das Problem bei den Betrachtungszeiträumen: Viele Unternehmen und Selbstständige haben im Lockdown 2020 Liquiditätsprobleme errechnet, aber den Zeitraum falsch eingeschätzt. Die Probleme traten demnach oft erst später ein, die Soforthilfe war allerdings für den vorherigen Zeitpunkt gedacht. Wenn nun die Soforthilfe überprüft wird, wird dementsprechend der „falsche“ Zeitraum betrachtet – und aus Sicht der Antragstellenden wird das Geld auch zu Unrecht zurückgefordert.

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