Diese Corona-Maßnahmen plant Baden-Württemberg für den Herbst und Winter
Baden-Württemberg bereitet sich auf den kommenden Corona-Herbst und Winter vor. Dafür wurden weitreichende Maßnahmen vom Gesundheitsministerium ausgearbeitet.
Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg mitteilt, stellt die Landesregierung momentan weitere Weichen für das Corona-Management als Vorbereitung auf steigende Zahlen im Herbst und Winter. Geplant sind unter anderem eine verbesserte Überwachung des Infektionsgeschehens (Surveillance), die weitere Unterstützung der Gesundheitsämter sowie Modellprojekte im Bereich Long- und Post-Covid. Darüber hinaus wurde das Impfkonzept Baden-Württembergs für den Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023 vom Kabinett gebilligt.
„Die Debatte zum Corona-Management ist derzeit stark von Diskussionen auf Bundesebene geprägt“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart. „Dennoch nutzen wir auch auf Landesebene den Sommer intensiv zur Vorbereitung auf den Herbst und Winter.“ Doch was ist unter Maßnahmen wie Surveillance konkret zu verstehen?
Baden-Württemberg stellt Weichen für Corona-Maßnahmen im Herbst und Winter
Das Landeskabinett hat am Dienstag (16. August) weitere Maßnahmen mit Blick auf das Corona-Management im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Konkret wurden folgende Kabinettsvorlagen des Sozial- und Gesundheitsministeriums vom Kabinett verabschiedet:
- Ausweitung des Surveillance-Systems: Mit dem geplanten Surveillance-System soll die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen, die Altersverteilung der Betroffenen sowie das Vorkommen der unterschiedlichen Krankheitserreger systematisch überwacht werden. Geplant ist die wöchentliche Untersuchung von bis zu 450 Proben von Patienten. Neben SARS-CoV2 und Influenza werden hierbei Erreger wie RSV, Parainfluenza oder das Metapneumovirus erfasst. Die Proben sollen über niedergelassene Haus- und Kinderärzte rekrutiert werden. Auch weitere Angaben zum Impfstatus und zur Klinik fließen in die Auswertung mit ein. Auf Basis dieser Daten entsteht ein einheitlicher Informationsstand auf Landesebene zum Infektionsgeschehen.
- Impfkonzept Baden-Württembergs für den Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023: Das Impfkonzept für den Herbst/Winter 2022/23 sieht Impfangebote ohne staatliche Impfstrukturen vor. Impfangebote sollen über das Regelsystem (sowohl ca. 7.000 Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte, in denen geimpft wird, als auch zusätzlich Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken) abgedeckt werden. Im Bedarfsfall kann die Impfstruktur schnell hochgefahren werden. Dazu wird ein verpflichtender Impfkoordinator benötigt. Darüber hinaus kann jeder Stadt- und Landkreis ein mobiles Impfteam aufbauen.
- Modellprojekt – Gesundheitsversorgung Long-/ Post-Covid in BW: Aufgrund des komplexen und neuartigen Krankheitsbildes Post-/Long-Covid wurden in Modellregionen bereits entsprechende Strukturen für die Behandlung von Betroffenen geschaffen. Dazu zählen etwa Spezialambulanzen und Netzwerke. Aktuell sehen sich universitäre Long-COVID-Spezialambulanzen mit der Grundversorgung von Patienten konfrontiert, da diese durch die niedergelassene Ärzteschaft bisher nicht ausreichend abgedeckt ist. Innerhalb der 18-monatigen Laufzeit soll in dem beantragten Projekt ein Stufenkonzept für eine flächendeckende sowie sektorenübergreifende Versorgung von Long-COVID-Patienten in Baden-Württemberg entwickelt werden.
Corona-Maßnahmen im Herbst und Winter: Aushilfen für Gesundheitsämter in Baden-Württemberg
Doch wer soll all die zusätzliche Arbeit bewerkstelligen? Wie es aus der Meldung des Ministeriums weiter hervorgeht, will das Land die Kreise mit Gesundheitsämtern finanziell unterstützen. Bereits seit Beginn der Pandemie werden Personalkosten für Aushilfen beim Corona-Management durch Refinanzierung unterstützt. Die Aushilfen kümmern sich hauptsächlich um Ermittlung von Ausbruchsgeschehen und Beratung von Bürgern.
Die finanzielle Unterstützung der Kreise wäre zum 31. August 2022 ausgelaufen. Nun wurde sie über den 31. August 2022 hinaus bis zum 31. März 2023 verlängert. Hierfür werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von knapp 6 Mio. Euro bereitgestellt.
Land stellt Corona-Tests in Schulen und Kindereinrichtungen zur Verfügung
In mehreren Anhörungen des Sozialministeriums hatten sich Experten wiederholt für das Ende anlassloser Tests ausgesprochen. Dennoch sollen – basierend auf den Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung – unter anderem besonders gefährdete Schüler sowie das Personal in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) nach den Ferien verpflichtend zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden.
Schüler sowie das Personal in anderen Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie Kinder in Kinderkrippen werden zunächst jeweils vier Antigenselbsttests zur Testung bei Bedarf außerhalb der jeweiligen Einrichtung bereitgestellt.
Weitere Informationen bietet die Corona-Hotline des Landes
Wer sich detaillierte Informationen einholen möchte, hat weiterhin die Möglichkeit, über die von einem externen Dienstleister betriebene Corona-Hotline (Tel. 0711 410-11160) anzurufen. Die Mitarbeiter der Corona-Hotline des Landes geben auch Auskunft in Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch. Für gehörlose Menschen steht zusätzlich ein Video-Chat zur Verfügung.