Neue Corona-Verordnung in BW: Diese Regeln gelten – auch Lockerungen
Schon ab Samstag, 19. März, soll in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung gelten.
Update, 18. März, 20 Uhr: Nach zwei Jahren Pandemie werden auch in Baden-Württemberg wichtige Corona-Maßnahmen abgeschafft. Es gibt von diesem Samstag (19. März) an keine Kontaktbeschränkungen mehr und auch die Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen fallen weg. Mit der neuen Corona-Verordnung gehört auch das System mit Basis-, Warn- und Alarmstufe der Vergangenheit an, teilte das Staatsministerium am Freitag mit.
Das Land setzt damit das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes um. Zugleich greift die grün-schwarze Landesregierung aber auf eine Übergangsregel zurück, mit der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen zumindest noch zwei Wochen lang – bis zum 2. April – bestehen bleiben sollen.
- Maskenpflicht: In Baden-Württemberg soll weiterhin die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre gelten. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
- 3G-Regel: gilt weiterhin bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter.
- 2G-Plus-Regel: gilt weiterhin in Clubs und Diskotheken.
- Testpflicht: gilt weiterhin an Schulen (künftig zweimal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen.
Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg: Ministerpräsident Kretschmann unzufrieden
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, kritisierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erneut, dass die Ampel-Regierung im Bund das Gesetz so geändert hat, dass die meisten Corona-Schutzregeln wegfallen. „Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes passt nicht zur derzeitigen Corona-Lage“, sagte Kretschmann. Man wende deshalb die Übergangsregel an, „um zumindest die aktuelle Welle möglichst schnell zu brechen“.
Theoretisch kann das Land auch nach dem 2. April für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen erlassen, wenn der Landtag für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Ob Baden-Württemberg – ähnlich wie Bayern – das ganze Land nach dem 2. April zum Hotspot erklärt, ist derzeit noch unklar, wie die dpa weiter berichtet. Die Landesregierung hält die Regelung des Bundes für rechtlich schwer umsetzbar.
Neue Corona-Verordnung für BW: Diese Regeln gelten bereits ab morgen
Erstmeldung, 18. März, 12 Uhr: Freedom Day für Deutschland* am 20. März – ja oder nein? Genau diese Frage wurde in den letzten Tagen und Wochen in Politik und Medien stark diskutiert, wie echo24.de* berichtet. Während sich viele Menschen nach über zwei Jahren Corona-Pandemie mit Lockdowns und starken Einschränkungen nach einer Rückkehr zur alten Normalität sehnen, gibt sich Baden-Württembergs Landesregierung unnachgiebig.
Wer auf weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln Ende März gehofft hatte, wird zumindest in Baden-Württemberg enttäuscht werden. Denn: Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte der Ampelkoalition einen Alleingang in Sachen Corona-Politik vorgeworfen. Nur noch Basisschutz trotz hoher Inzidenzen? In den Augen vieler Länderchefs „unverantwortlich“, wie auch der SWR berichtet.
Baden-Württemberg: Neue Corona-Verordnung ab 19. März – nur wenige Lockerungen
Stattdessen will Baden-Württemberg eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, um möglichst viele der aktuell bereits geltenden Corona-Regeln* zu behalten. Deshalb soll noch am heutigen Freitag eine neue Corona-Verordnung notverkündet werden, die dann bereits ab Samstag, 19. März, gelten soll.
Wirkliche Lockerungen wird es jedoch kaum geben. Wie der SWR weiter schreibt, sollen Maskenpflicht und 3G-Regeln bestehen bleiben. Die wichtigsten Regeln in der Übersicht:
- Maskenpflicht: Bis mindestens zum 2. April gilt noch eine grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Auch in Schulen und an Kitas soll weiterhin noch Maske getragen werden.
- 3G-Regel gilt weiterhin für Veranstaltungen, Restaurants, Messen, Ausstellungen und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens. Für Clubs und Diskotheken gilt weiter: Nur Geimpfte oder Genesene dürfen rein, die gleichzeitig auch getestet sind (2G Plus).
- Kontaktbeschränkungen für private Treffen und Kapazitätsgrenzen für öffentliche Veranstaltungen fallen weg. Heißt: Auch Ungeimpfte können sich ab Samstag wieder ohne Einschränkungen treffen.
Baden-Württemberg: Corona-Regeln nach dem 2. April? Hotspot-Lösungen möglich
Wie es mit den Corona-Regeln in Baden-Württemberg nach der Übergangsfrist bis zum 2. April weitergehen soll, ist noch nicht klar. Laut dem derzeitigen Ampel-Gesetzentwurf könnten die Länder regionale Hotspots festlegen. Der Landtag müsste dafür zunächst ein Gebiet zum Hotspot erklären – und das könnte auch ein ganzes Bundesland sein. *echo24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.