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Neue Corona-Verordnung in BW: Diese Regeln gelten – auch Lockerungen

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Von: Melissa Sperber, Julia Cuprakowa

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Schon ab Samstag, 19. März, soll in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung gelten.

Update, 18. März, 20 Uhr: Nach zwei Jahren Pandemie werden auch in Baden-Württemberg wichtige Corona-Maßnahmen abgeschafft. Es gibt von diesem Samstag (19. März) an keine Kontaktbeschränkungen mehr und auch die Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen fallen weg. Mit der neuen Corona-Verordnung gehört auch das System mit Basis-, Warn- und Alarmstufe der Vergangenheit an, teilte das Staatsministerium am Freitag mit.

Das Land setzt damit das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes um. Zugleich greift die grün-schwarze Landesregierung aber auf eine Übergangsregel zurück, mit der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen zumindest noch zwei Wochen lang – bis zum 2. April – bestehen bleiben sollen.

Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg: Ministerpräsident Kretschmann unzufrieden

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, kritisierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erneut, dass die Ampel-Regierung im Bund das Gesetz so geändert hat, dass die meisten Corona-Schutzregeln wegfallen. „Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes passt nicht zur derzeitigen Corona-Lage“, sagte Kretschmann. Man wende deshalb die Übergangsregel an, „um zumindest die aktuelle Welle möglichst schnell zu brechen“.

Theoretisch kann das Land auch nach dem 2. April für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen erlassen, wenn der Landtag für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Ob Baden-Württemberg – ähnlich wie Bayern – das ganze Land nach dem 2. April zum Hotspot erklärt, ist derzeit noch unklar, wie die dpa weiter berichtet. Die Landesregierung hält die Regelung des Bundes für rechtlich schwer umsetzbar.

Neue Corona-Verordnung für BW: Diese Regeln gelten bereits ab morgen

Erstmeldung, 18. März, 12 Uhr: Freedom Day für Deutschland* am 20. März – ja oder nein? Genau diese Frage wurde in den letzten Tagen und Wochen in Politik und Medien stark diskutiert, wie echo24.de* berichtet. Während sich viele Menschen nach über zwei Jahren Corona-Pandemie mit Lockdowns und starken Einschränkungen nach einer Rückkehr zur alten Normalität sehnen, gibt sich Baden-Württembergs Landesregierung unnachgiebig.

Wer auf weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln Ende März gehofft hatte, wird zumindest in Baden-Württemberg enttäuscht werden. Denn: Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte der Ampelkoalition einen Alleingang in Sachen Corona-Politik vorgeworfen. Nur noch Basisschutz trotz hoher Inzidenzen? In den Augen vieler Länderchefs „unverantwortlich“, wie auch der SWR berichtet.

Baden-Württemberg: Neue Corona-Verordnung ab 19. März – nur wenige Lockerungen

Stattdessen will Baden-Württemberg eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, um möglichst viele der aktuell bereits geltenden Corona-Regeln* zu behalten. Deshalb soll noch am heutigen Freitag eine neue Corona-Verordnung notverkündet werden, die dann bereits ab Samstag, 19. März, gelten soll.

Wirkliche Lockerungen wird es jedoch kaum geben. Wie der SWR weiter schreibt, sollen Maskenpflicht und 3G-Regeln bestehen bleiben. Die wichtigsten Regeln in der Übersicht:

Baden-Württemberg: Corona-Regeln nach dem 2. April? Hotspot-Lösungen möglich

Wie es mit den Corona-Regeln in Baden-Württemberg nach der Übergangsfrist bis zum 2. April weitergehen soll, ist noch nicht klar. Laut dem derzeitigen Ampel-Gesetzentwurf könnten die Länder regionale Hotspots festlegen. Der Landtag müsste dafür zunächst ein Gebiet zum Hotspot erklären – und das könnte auch ein ganzes Bundesland sein. *echo24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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