Klagewelle droht: Schadenersatz-Hürde bei unzulässiger Abgastechnik gesenkt

Autos mit unzulässiger Abgastechnik sind für viele Menschen ein Problem mit vielen Hürden. Doch eine davon wird nun gesenkt: Die Hürde für die Schadenersatz-Klage von Diesel-Käufern.
Viele Menschen, die ein Auto besitzen, sind betroffen von unzulässiger Abgastechnik. Doch bislang war es recht schwierig, Schadenersatz zu verlangen. Das wird sich nun ändern, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden gesenkt. Für Autobauer ist es ein schwerer Schlag. Zudem könnte es nun zu einer neuen Klagewelle kommen. Seit dem Abgas-Skandal wird die „Mercedes-Stadt“ Stuttgart bereits von Dieselklagen überrollt.
EuGH entscheidet über Schadenersatz-Klagen bei unzulässiger Abgastechnik
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) senkt die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern bei unzulässiger Abgastechnik. Die Autobauer könnten auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag in einem Mercedes-Fall.
Das könnte große Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben. Denn beim Bundesgerichtshof (BGH) hatten Klägerinnen und Kläger bisher nur dann eine Chance auf Schadenersatz, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Diese strengen Kriterien waren nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt. Dem EuGH genügt nun fahrlässiges Handeln - was sich leichter nachweisen lässt.
Nach EuGH-Entscheidung: Noch sind nicht alle Fragen geklärt
Die Richter in Deutschland müssen diese Vorgaben nun umsetzen. Um das EuGH-Urteil abzuwarten, hatten Gerichte aller Instanzen massenhaft Diesel-Verfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf diese Frage ankommt. Allein beim BGH sind im Moment mehr als 1900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, die deutliche Mehrzahl war wegen des EuGH-Verfahrens erst einmal zurückgestellt worden.
Der „Dieselsenat“ des BGH hat für den 8. Mai bereits eine Verhandlung terminiert, in der er die sich „möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht“ erörtern will, um den unteren Instanzen möglichst schnell Leitlinien an die Hand zu geben. Denn mit dem EuGH-Urteil sind noch längst nicht alle Fragen geklärt. Offen ist zum Beispiel, wie viel Geld betroffenen Autokäufern zusteht.