Kindesmissbrauch in über 130 Fällen: Schwimmlehrer legt wieder Revision ein

Ein Schwimmlehrer wird wegen Kindesmissbrauchs in mehr als 130 Fällen schon 2018 verurteilt. Am Freitag steht fest: Mit anschließender Sicherungsverwahrung. Doch der Mann legt erneut Revision ein.
13. März, 17:30 Uhr: Es ist ein grauenhafter Fall! Ein Schwimmlehrer wird wegen Kindesmissbrauchs in mehr als 130 Fällen verurteilt. Er legt gegen die Sicherungsverwahrung Revision ein, allerdings bestätigt das Landgericht die Entscheidung. Drei Tage später steht nun fest: Der Fall um einen wegen Kindesmissbrauchs zu Sicherungsverwahrung verurteilten Schwimmlehrer landet erneut vor dem Bundesgerichtshof (BGH)!
Der Mann habe Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin laut „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa) mit. Das Landgericht hatte ihn am vergangenen Freitag zur Sicherungsverwahrung verurteilt - bereits zum zweiten Mal. Denn: Gegen ein erstes Urteil im November 2018 hatte er ebenfalls Revision zum BGH eingelegt. Die inzwischen rechtskräftige Haftstrafe von zwölf Jahren hatte der BGH bestätigt, kassierte im Jahr 2019 wegen Rechtsfehlern aber die Sicherungsverwahrung. Eine andere Kammer des Landgerichts hatte darüber neu zu entscheiden, kam aber zum gleichen Resultat.
Es bestehe ein hohes Risiko für weitere Taten, hatten die Richter ausgeführt. Auch habe der Mann in mehr als drei Jahren Haft keine Therapie angenommen und nichts Relevantes hinsichtlich der Pädophilie unternommen. Der Angeklagte will nun erneut vor dem BGH prüfen lassen, ob die für ihn angeordnete Sicherungsverwahrung rechtens ist.
Kindesmissbrauch in über 130 Fällen: Urteil in erneutem Prozess gegen Schwimmlehrer gefällt
10. März, 14:30 Uhr: Im Fall eines wegen Kindesmissbrauchs in mehr als 130 Fällen verurteilten Schwimmlehrers hat das Landgericht Baden-Baden die Sicherungsverwahrung bestätigt. „Es besteht weiterhin ein hohes Risiko für weitere Taten“, begründet der Richter am Freitag. Im November 2018 hatte eine andere Kammer des Gerichts den Mann wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs bereits zu zwölf Jahren Haft verurteilt und anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach erfolgreicher Revision: Landesgericht entscheidet sich für die Sicherheitsverwahrung
Der Mann ging in Revision und war wegen der Sicherungsverwahrung erfolgreich. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies das Verfahren an das Landgericht zurück, das nun erneut über die Sicherungsverwahrung entschieden hat.
Die Opfer des Schwimmlehrers sind mehr als 30 Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren. Der Mann hatte die Kinder dem ersten Urteil zufolge genötigt, sie grob im Intimbereich verletzt und zwei Opfer sogar mit dem Tod bedroht, sollten sie nicht schweigen. Die Taten geschahen während seiner Schwimmkurse entweder im Wasser oder in den Umkleidekabinen und wurden vom Mann teilweise gefilmt.
Erstmeldung, 10. März, 6:30 Uhr: Das Ausmaß der Verbrechen ist kaum vorstellbar: In mehr als 130 Fällen wurde ein Schwimmlehrer im November 2018 wegen Kindesmissbrauchs verurteilt – zum Teil wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Das damalige Urteil lag bei zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Doch dagegen hatte der Mann Revision eingelegt, wie die „Deutsche Presse-Agentur“ berichtet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Strafmaß bestätigt, wegen Rechtsfehlern aber nicht die Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Baden-Baden musste nun unter anderem versuchen zu klären, inwieweit der Mann rückfallgefährdet ist. Ab 13 Uhr wird am heutigen Freitag das Urteil erwartet.
Schwimmlehrer missbrauchte mehr als 30 Mädchen – Taten während Kursen oder in Umkleide
Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte im Gegensatz zur Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung der Haft als gefährlich gelten.
Die Opfer des Schwimmlehrers sind mehr als 30 Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren. Der Mann hatte die Kinder dem ersten Urteil zufolge genötigt, sie grob im Intimbereich verletzt und zwei Opfer sogar mit dem Tod bedroht, sollten sie nicht schweigen. Die Taten geschahen während seiner Schwimmkurse entweder im Wasser oder in den Umkleidekabinen. Einige filmte der Mann auch.