Neue Corona-Verordnung in BW: Erste Lockerungen – auch für Ungeimpfte

Eine neue Corona-Verordnung tritt in Baden-Württemberg ab Mittwoch (9. Februar 2022) in Kraft. Sie enthält erste Lockerungen – auch für Ungeimpfte.
Zum wiederholten Male in nur kurzer Zeit gibt es in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Doch diesmal gibt es keine Verschärfungen, sondern tatsächlich vor allem erste Lockerungen. Vor allem für Ungeimpfte wird es in einem Bereich nun wieder stressfreier: Das Land Baden-Württemberg schafft die 3G-Zugangsregeln für den Einzelhandel in der derzeit geltenden Corona-Alarmstufe ab. Aktuell gilt die Alarmstufe 1 in Baden-Württemberg.
Außerdem wurde die zulässige Besucherzahl bei Veranstaltungen hochgeschraubt und die Kontaktverfolgung per Luca-App in der Gastronomie entfällt. Bereits bevor die neuen Corona-Regeln beschlossen wurden, sind erste Details zu den neuen Regeln aus Regierungskreisen bekannt geworden, wie echo24.de berichtete. Nun sind die Lockerungen beschlossene Sache. Die neue Corona-Verordnung soll schon am Mittwoch (9. Februar 2022) in Kraft treten.
Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Erste Lockerungen
Bisher hatten nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit einem aktuellen Test Zutritt im Einzelhandel, die Regel fällt ab diesem Mittwoch (9. Februar 2022) weg. „Ich glaube, dass das pandemisch vertretbar ist“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart über die Lockerung. Jedoch bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) erklärte, die in der Alarmstufe II vorgesehene 2G-Regel für den Einzelhandel bleibe erhalten.
Die Alarmstufe II tritt erst in Kraft, wenn die Hospitalisierungsinzidenz über 6,0 liegt und mindestens 450 Corona-Patienten auf der Intensivstation behandelt werden müssen. Laut den aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg liegt die Zahl der ITS-Patienten derzeit noch verhältnismäßig weit unter dem Schwellenwert. Generell scheinen momentan trotz der hohen Zahl an Neuinfektionen weniger Corona-Patienten intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Es gibt erste Tendenzen, dass eine Erkrankung mit der Virusvariante Omikron milder verläuft.
Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Diese Regeln gelten
Die Landesregierung passte am Dienstag zudem die Corona-Regeln für Großveranstaltungen, Gastronomie und Schulen an. In Sport und Kultur sollen wieder mehr Zuschauer zugelassen werden. Zudem wird der Verzicht auf die Luca-App in der neuen Verordnung verankert. Daneben will die Regierung die Teststrategie für Schulen und Kitas absegnen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Hier eine Übersicht über die neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg:
- Die 3G-Zugangsregeln für den Einzelhandel in der Alarmstufe I fällt weg.
- Mehr Zuschauer bei Veranstaltungen erlaubt: Die Anpassung sieht vor, dass im Freien mit der 2G-Plus-Regel bis zu 10.000 Zuschauer bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent zugelassen sind. Wenn ein Veranstalter nur die 2G-Regel anwenden will, sind nur 5000 Besucher zugelassen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit der 2G-Plus-Regel 4000 Menschen zugelassen, bei der 2G-Regel 2000. Generell erlaubt das Land auch hier eine Auslastung von höchstens 50 Prozent.
- Auf die Luca-App wird künftig verzichtet. In der Gastronomie müssen keine Kontaktdaten mehr hinterlegt werden. Nur an bestimmten Orten, an denen ein größeres Ansteckungsrisiko bestehe, wie etwa Diskotheken solle, die Datenerhebung weitergehen.
- Teststrategie für Schulen und Kitas: Die regelmäßigen Corona-Tests in Schulen und Kindertagesstätten sollen bis zu den Osterferien, also bis Mitte April, fortgesetzt werden. Ungeimpfte Kinder und Jugendliche sollen bis zum 13. April weiter dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen. Bei PCR-Tests reichen zwei pro Woche. Auch Schüler, deren Zweitimpfung schon mehr als drei Monate her ist und die nicht geboostert sind, müssen sich regelmäßig testen lassen. Lehrkräfte und Schüler, die schon dreimal geimpft oder kürzlich genesen sind, erhalten ein freiwilliges Testangebot von zwei Tests pro Woche.
Lockerungen in Baden-Württemberg: Kommen bald noch mehr Öffnungsschritte?
Derzeit wird generell über eine Exit-Strategie diskutiert. Wenn die Bundesregierung nichts anderes beschließt, könnten alle Corona-Maßnahmen bundesweit bereits im März 2022 wegfallen. Auch in Baden-Württemberg könnten bald noch weitere Lockerungen anstehen. Kretschmann wollte weitere „verantwortliche Öffnungsschritte“ nicht ausschließen, wenn die Belastung der Krankenhäuser diese zulasse, möchte aber die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar abwarten.
Der Grünen-Politiker forderte, dass der Expertenrat der Bundesregierung vor der Konferenz „belastbare Aussagen macht, wie wir nun die Lage mit dem Omikron-Virus einzuschätzen haben“. Die Menschen dürften niemals das Gefühl bekommen, „dass wir aus dem Bauch heraus etwas entscheiden“.
„Andererseits dürfen wir keine falschen Erwartungen wecken.“ Man bleibe durch die Pandemie herausgefordert. Es gebe wegen Quarantäne weniger Personal in den Krankenhäusern. Zudem sei die Impflücke im Südwesten noch immer größer als in anderen Ländern. Kretschmann bekräftigte, dass man über ein Ende der Corona-Maßnahmen, also einen Exit, erst nach Ostern reden könne. Dann seien Schulferien, der Frühling beginne und die Menschen seien wieder mehr im Freien.