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Corona-Verordnung Baden-Württemberg: Diese strengen Regeln gelten noch

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Von: Christina Rosenberger

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2G-Regel
Ein Schild an einer Bar weist auf die 2G-Regel hin. © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Neue Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg: Landesregierung passt die Verordnungen an die aktuelle Lage an. Besonders die Gastronomie steht im Fokus.

Ab jetzt müssen sich die Menschen in Baden-Württemberg auf weitere Änderungen in der Corona-Verordnung einstellen. Dabei gibt‘s einige Verschärfungen bezüglich der Maskenpflicht. Die Landesregierung erhofft sich damit, die Ausbreitung der besonders ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus auszubremsen.

Update, 11. Januar 13:30 Uhr: Die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 12. Januar, in ihrer neuen Version. Das grün-schwarze Kabinett hat sich auf einige Regeländerungen geeinigt. Die Novelle beinhaltet Lockerungen, aber auch Verschärfungen der Corona-Maßnahmen – wegen der Omikron-Variante.

Zu letzteren zählt beispielsweise die FFP2-Maskenpflicht. Bereits in der Corona-Verordnung vom 28. Dezember gab es eine Passage, die das Tragen einer FFP2-Maske empfiehlt, daraus wird nun eine verpflichtende Regelung. Wer also ab dem 12. Januar 2022 in Baden-Württemberg ins Restaurant oder einkaufen gehen möchte, braucht zwingend eine der besonders effektiven FFP2-Masken. Eine OP-Maske ist dann nicht mehr ausreichend.

Neue Corona-Verordnung BW: Diese Verschärfung der Regeln trifft alle Erwachsenen

Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind neben Geschäften auch die Gastronomie, Museen und Bibliotheken. In Bussen und Bahnen reicht nun doch weiter eine OP-Maske, diesen Bereich regelt der Bund. Auch in Büros und Betrieben muss keine FFP2-Maske getragen werden.

Die FFP2-Maskenpflicht ist laut Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) deshalb besonders wichtig, weil „sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen“. Man müsse davon ausgehen, dass auch im Südwesten wieder mehr Menschen ins Krankenhaus müssen.

Neue Corona-Verordnung BW: FFP2-Maskenpflicht – aber auch Lockerungen beschlossen

Außerdem beschloss das grün-schwarze Kabinett in Stuttgart die Maßnahmen, die bereits im Voraus angekündigt worden waren. Dazu zählt, dass die Alarmstufe II auch bei einer Hospitalisierungsrate unter dem bisherigen Schwellenwert von 450 Corona-Patienten in den Intensivbetten der Krankenhäuser vorerst bestehen bleibt, eine Lockerung der Maßnahmen ist vorerst nicht vorgesehen.

Auch die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie wird nach dem 12. Januar weiterhin gelten. Des Weiteren hat die Baden-Württembergische Landesregierung für Schüler eine Regel-Erleichterung beschlossen. 12- bis 17-jährige ungeimpfte Schüler können demnach auch weiterhin ihren Schülerausweis für Café-, Kino- oder Theaterbesuche als Testzertifikat nutzen.

Eine weitere Lockerung hat das Kabinett in Stuttgart im Bereich der Quarantäneregeln beschlossen. Nach der Änderung der Corona-Verordnung müssen Kontaktpersonen ab Mittwoch gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als „frisch“ wird ein Zeitraum von bis zu drei Monaten angegeben, für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen enden, außer man testet sich nach sieben Tagen mithilfe eines PCR- oder Antigentests frei.

Neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg: Verschärfung und Lockerung ab Mittwoch

Erstmeldung, 11. Januar 11:30 Uhr: Die Corona-Zahlen steigen wieder. In Baden-Württemberg liegt die 7-Tage-Inzidenz aktuell bei 324,0 – im bundesweiten Vergleich liegt das allerdings sogar noch unter dem Durchschnitt. Was allerdings Grund zur Hoffnung gibt, ist die Entwicklung auf den Intensivbetten. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt nur noch bei 2,7 und auch die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen nimmt langsam aber stetig ab.

Aktuell befinden sich noch 426 Personen wegen einer Covid-19-Erkrankung in den Intensivbetten Baden-Württembergischer Krankenhäuser. Das sind aktuell (Stand: 11. Januar 2022) fünf weniger als noch einen Tag zuvor. Bereits den vierten Tag in Folge ist somit der Grenzwert von 450 unterschritten, der die Alarmstufe II in der bisherigen Corona-Verordnung auslöst. Wenn die Regeln also nicht verschärft werden, so könnte es noch in dieser Woche Lockerungen in bestimmten Bereichen geben.

Neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg: Lockerungen der Maßnahmen?

Doch die Landesregierung macht auf dieses Szenario bisher wenig Hoffnung. Aus Sorge vor der hochansteckenden Corona-Variante Omikron hat das grün-schwarze Kabinett schon vor der Sitzung bekannt gegeben, keine Lockerungen der Corona-Regeln zu planen. Die Landespolitiker wollen heute (Dienstag, 11. Januar) in Stuttgart beschließen, an der Alarmstufe II mit den härteren Einschränkungen festzuhalten – auch dann, wenn die Grenzwerte im Bereich Intensivbetten weiter sinken.

Es gibt allerdings trotzdem eine kleine Erleichterung. Denn die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs will an den Ausnahmen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler festhalten. Das bedeutet: Alle, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, können auch im Februar mit ihrem Schülerausweis als Testzertifikat in öffentliche Einrichtungen wie Kinos, Sporthallen oder auch Restaurants gehen.

Neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg: Quarantäne-Regeln gelockert?

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung in Stuttgart ist die Quarantäne-Regelung. Ab Mittwoch, 12. Januar, soll die Isolierung für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen verkürzt werden. Grund dafür ist, dass die Baden-Württembergische Landesregierung sich ansonsten um das öffentliche Leben sorgt. Sollten sich wegen Omikron immer mehr Menschen mit dem Coronavirus infizieren, müssten extrem viele Beschäftigte zu Hause bleiben – Restaurants müssten womöglich schließen oder Intensivstationen einen Aufnahmestopp verhängen.

Auch weiterhin setzt die Regierung auf die Impfungen gegen das Coronavirus – nicht nur landesweit, sondern für ganz Deutschland. Deshalb hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mittlerweile bestätigt, die Finanzierung für die Impfzentren in Deutschland bis Ende 2022 zu sichern, um die Booster-Impfungen – und eine mögliche vierte Impfung – auch weiterhin garantieren zu können.

Derweil laufen auch die Forschungsarbeiten an den Impfstoffen weiter auf Hochtouren. Unter anderem gibt es mittlerweile eine Booster-Studie dazu, welcher Impfstoff am besten vor Omikron schützt. Außerdem ist auch erforscht worden, ob die beliebten mRNA-Impfstoffe von Moderna und Biontech vor der Omikron-Variante schützen.

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