Neue Corona-Regeln im Herbst: Baden-Württemberg fordert schärfere Maßnahmen

Folgen nach einer Sommerpause im Herbst neue Coronamaßnahmen? Baden-Württemberg ist mit dem Entwurf der Bundesregierung unzufrieden.
Die Bundesregierung veröffentlichte einen Entwurf für eine Neuerung im Infektionsschutzgesetz. Während noch über Corona-Impfstoffe diskutiert wird, sollen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 bereits neue Maßnahmen in Sachen Infektionsschutz gültig sein. Doch besonders mit Blick auf das Corona-Virus ist die Landesregierung Baden-Württembergs von den Plänen der Bundesregierung enttäuscht.
Gesundheitsminister Manne Lucha von den Grünen äußerte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Stuttgart kritisch: „Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist.“
Corona-Regeln im Herbst: 2G, 3G oder Kontaktbeschränkung – Baden-Württemberg mit deutlicher Forderung
Besonders die fehlende Möglichkeit bei einer verschärften Infektionslage individuell über 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum entscheiden zu dürfen, kritisierte Lucha.
Je nach Stand einer Pandemie können weitergehende Maßnahmen getroffen werden, denn der Gesetzentwurf ist in drei Stufen untergliedert. So lässt sich etwa die Personen-Obergrenze für Veranstaltungen in Pandemiezeiten oder eine Maskenpflicht in Innenräumen individuell festlegen.
Corona-Regeln im Herbst: Ausnahmen bei Maskenpflicht in der Kritik
Doch auch diese drei Stufen kommen in Baden-Württemberg nicht wirklich gut an. Laut Lucha müsse überprüft werden, warum beispielsweise in der ersten Stufe nicht die Möglichkeit bestehen soll in Arztpraxen eine Maskenpflicht einzuführen.
Ob Ausnahmen der Maskenpflicht für geimpfte und genese Personen sinnvoll sei, zweifelt Lucha an. Denn: Diese könnten zwar immun, aber vielleicht dennoch ansteckend sein. „Wir hoffen, dass wir bis auf Basismaßnahmen im nächsten Herbst und Winter nichts brauchen werden, aber für den Notfall müssen wir schnell und ohne Zögern handeln können“, erklärt der Minister. Aus diesem Grund ist jetzt eine ausführliche Analyse und Beratung des Gesetzentwurfs notwendig.
Schutz vor Herbst-Coronawelle: Ab Oktober neue Maßnahmen für die Länder
Das Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium teilte am Mittwoch mit, dass das Infektionsschutzgesetz vorsieht, dass bei entsprechend hoher Inzidenz die Länder ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Diese Regelung soll durch ihre Flexibilität frühzeitig vor einer Herbst-Coronawelle schützen.
Eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger, soll weiterhin bestehen. Neu hinzu kommt eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ob in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorgeschrieben werden, sollen die Länder selbst entscheiden. Ausnahmen kann es bei Kultur- und Sportveranstaltungen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.
Corona-Regeln im Herbst: Präsenzunterricht und Testpflicht in Schulen geplant
Außerdem soll es für die Länder auch möglich werden, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich ist, dann kann auch eine Maskenpflicht in der Schule eingeführt werden, allerdings erst ab dem fünften Schuljahr. Doch sogar komplette Schulschließungen sind im Herbst nicht auszuschließen.
Die neuen Maßnahmen sind vorerst für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 vorgesehen. Als nächste Instanz wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen der Bundesregierung befassen, anschließend beschäftigt sich der Bundestag mit dem Entwurf.