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Corona-Lockerungen kommen: Das gilt für Baden-Württemberg

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Von: Christina Rosenberger

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Bund und Länder haben sich auf weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt. In drei Schritten sollen die meisten Regeln fallen. Auch in Baden-Württemberg?

„Wir können zuversichtlicher in die Zukunft schauen, als wir es bisher konnten“, diese doch noch recht verhaltenen Worte wählte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Nachmittag (16. Februar) nach dem Bund-Länder-Gipfel zu den Corona-Maßnahmen in Deutschland. In einem 3-Schritte-Plan sollen nun bis zum 20. März die meisten Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie fallen. Doch wie will Baden-Württemberg die Lockerungen umsetzen?

Dazu hat sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bereits geäußert. Bereits in der kommenden Woche will das Land Baden-Württemberg demnach die Maßnahmen umsetzen, die am heutigen Mittwoch beschlossen wurden.

Corona-Maßnahmen Baden-Württemberg: Das ist Schritt 1

Konkret sollen laut bundesweitem Plan im ersten Schritt private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich sein. Allerdings ändert sich diese Regelung, sobald auch nur eine ungeimpfte Person dabei ist - dann gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Nur ein Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes dürfen sich treffen.

Winfried Kretschmann
Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, ist verhalten optimistisch. (Archivbild) © Marijan Murat/dpa/Archiv

Die zweite Maßnahme, die mit dem ersten Schritt umgesetzt wird: Bundesweit soll die 2G-Regel im Einzelhandel fallen. Alle Personen sollen Geschäfte ohne Kontrollen frei betreten dürfen. Allerdings ist das in Baden-Württemberg bereits der Fall - das heißt, der erste Lockerungsschritt fällt für den Südwesten eher ernüchternd aus. Was weiterhin gelten soll, ist die Maskenpflicht.

Corona-Maßnahmen Baden-Württemberg: Das ist Schritt 2

Schritt Zwei bringt am 4. März die nächsten Lockerungen. Solange die Situation in den Krankenhäusern nicht dramatisch schlimmer wird, soll dann wieder die 3G-Regelung für die Gastronomie gelten. Bedeutet: Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test dürfen dann wieder im Restaurant oder Café essen. Zusätzlich gilt diese Regelung dann für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen.

Für Discos und Clubs gibt es ab dem 4. März ebenfalls wieder Hoffnung. Sie dürfen unter der 2G-Plus-Regelung wieder öffnen. Bedeutet dann: Genesene und Geimpfte können entweder mit tagesaktuellem Test oder eben mit einer dritten Impfung tanzen gehen. Für Ungeimpfte ändert sich hier leider nichts.

Eine weitere heiß ersehnte Lockerung, die mit Schritt 2 am 4. März kommen soll, bezieht sich auf Großveranstaltungen. In Innenräumen dürfen dann wieder 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität an Zuschauern eingelassen werden, maximal aber 6.000 Personen - im Freien dürfen wieder Veranstaltungen mit bis zu 25.000 Menschen stattfinden. Hier gilt eine maximale Auslastung des Veranstaltungsortes von 75 Prozent.

Corona-Maßnahmen Baden-Württemberg: So sieht Schritt 3 nach dem Corona-Gipfel aus

Am 20. März folgt dann eine weitreichende Öffnung - in den Medien wird von einem „Freedom Day“, also „Freiheitstag“ gesprochen. Alle „tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ fallen dann - auch die Homeoffice-Pflicht, die aktuell nach dem Infektionsschutzgesetz noch gilt. Einziger Punkt, an dem auch weiterhin nicht zu rütteln ist, bleibt auch nach dem 20. März die Maskenpflicht in Innenräumen, Bussen und Bahnen.

Doch Kretschmann ist trotz all der Lockerungsschritte noch vorsichtig. Er spricht davon, kontrolliert zu lockern, dabei aber aufmerksam zu bleiben. Vor jedem Schritt muss demnach genau geprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen dann laut Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg tatsächlich angemessen sind.

Corona-Lockerungen bis 20. März - Baden-Württemberg fordert „Instrumentenkasten“

Denn obwohl der Zenit der Omikron-Welle laut Experten überschritten scheint und die Inzidenzen endlich wieder sinken, forderte Baden-Württemberg die Bundesregierung auf, einen „Instrumentenkasten“ der Länder für den Ernstfall bereitzustellen. Bedeutet: Auch nach dem 20. März sollen die Bundesländer bei erneuten Ausbrüchen und hohen Hospitalisierungsinzidenzen das Recht behalten, wieder Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen.

Bewilligt die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP einen solchen „Instrumentenkasten“ nicht vor dem 20. März im Bundestag, so haben die Länder überhaupt kein Mittel mehr, Maßnahmen zu erlassen. Auch die Maskenpflicht würde dann fallen.

Corona-Lockerungen bis 20. März - Impfungen bleiben weiterhin wichtigstes Mittel

Zusätzlich sprach sich Kretschmann in einer Ansprache nach dem Bund-Länder-Treffen erneut für eine allgemeine Impfpflicht aus und appellierte an die Bevölkerung, schon jetzt für den Herbst und Winter vorzusorgen. Denn laut Experten sei laut Experten mit einer weiteren Welle zu rechnen, so Kretschmann - dann allerdings mit neuen Corona-Varianten.

Wenn wir alle vorsichtig bleiben und die Impflücke schließen, dann haben wir gute Chancen auf ein Ende der Pandemie und dann werden wir unsere Freiheiten ganz zurückgewinnen.

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Baden-Württemberg, Bündnis 90/Grüne

Deshalb sei es nicht ausreichend, sich mit der Omikron-Variante anzustecken, die Immunisierung durch eine Infektion schütze nicht vor anderen Mutationen. Stattdessen sei eine hohe Impfquote das Wichtigste, um die Pandemie auf lange Sicht in den Griff zu kriegen. Nur dadurch „haben wir gute Chancen auf ein Ende der Pandemie“. Immerhin entwickelt sich der Impfstoffmarkt stetig weiter. So arbeiten Biontech und Moderna mittlerweile an speziell auf Omikron angepassten Vakzinen. Außerdem steht das Startdatum für den Protein-Impfstoff von Novavax in Baden-Württemberg fest. Nuvaxovix, wie das Präparat heißt, ist laut einer neuen Studie bei einer Altersgruppe besonders wirksam.

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