Patienten und Besucher nicht betroffen
Baden-Württemberg beendet Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen
- VonDominik Jahnschließen
Baden-Württemberg beschließt Abschaffung der Maskenpflicht. In Obdachlosenheimen ändert sich die Regelung ebenfalls. Patienten und Besucher sind bisher davon ausgenommen.
Erst Anfang Januar wurde in Baden-Württemberg die Maskenpflicht im Nahverkehr abgeschafft. Jetzt folgt der nächste Schritt. Ab Februar müssen die Beschäftigten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen keine Masken mehr tragen.
Eine entsprechende Lockerung sei Teil der kommenden Corona-Verordnung, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag, wie die „Deutsche Presse-Agentur“ am Freitag vermeldet. Für Patienten und Besucher gilt die Maskenpflicht allerdings nach aktuellem Stand auch weiterhin bis zum 7. April.
Auch in Obdachlosenheimen keine Maskenpflicht mehr
Zuerst hatte der Südwestrundfunk (SWR) über die teilweise Aufhebung in den Praxen berichtet. Offiziell soll die Corona-Verordnung am Dienstag (24. Januar) beschlossen werden. Laut Ministerium muss von Februar an auch in Obdachlosenheimen kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden.
Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig. Sie schreiben unter anderem vor, dass Fahrgäste in Fernzügen und -bussen eine Maske tragen müssen. Die Regeln für den Nahverkehr erlassen die Länder.