Aus für Luca-App in BW - Land setzt künftig auf andere Software
Die Luca-App soll künftig nicht mehr zur Kontaktnachverfolgung in Baden-Württemberg genutzt werden. Es gab immer wieder Kritik an der Software.
Die immer wieder in die Kritik geratene Luca-App wird künftig nicht mehr zur Kontaktnachverfolgung genutzt. Zumindest nicht in Baden-Württemberg. Das Land wird den Vertrag mit dem privaten Betreiber der Software nicht verlängern, hieß es in einer entsprechenden Pressemitteilung von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Die finale Entscheidung fiel nach einem öffentlichen Experten-Hearing, das das Gesundheitsministerium Anfang dieser Woche veranstaltet hatte.
„Wir werden nun in einem geordneten Verfahren aus der Nutzung der luca-App aussteigen. Der Vertrag mit dem Anbieter culture4life läuft Ende März aus und wird nicht verlängert werden“, erklärte Lucha. Im Verlauf der Corona-Pandemie hatten viele Restaurantbetreiber und Veranstalter auf die Luca-App gesetzt. Mit ihr ließ sich der gesetzlich vorgeschriebenen Kontaktnachverfolgung von Besuchern nachkommen, ohne etliche Zettel aufbewahren zu müssen.
Baden-Württemberg: Aus für Luca-App - Land setzt auf andere Software
Immer wieder war die Luca-App, die vor einem Jahr mit großen Erwartungen gestartet worden war, allerdings in die Kritik geraten. Nicht nur, weil bezweifelt wurde, dass die Luca-App tatsächlich Gesundheitsämter wirkungsvoll unterstützen kann.
Skeptiker störten sich zudem vor allem an der zentralen Datenspeicherung der vielen Kontakte. Zuletzt war bekannt geworden, dass auch Polizeidienststellen in Baden-Württemberg zur Aufklärung von Verbrechen versucht hatten, Daten aus der Luca-App abzurufen. Datenschützer hielten den Zugriff auf Daten der Kontaktnachverfolgung (auch in Papierform) für rechtswidrig.
Aus für Luca-App: Gesundheistämter nutzen Daten kaum
Viele Gesundheitsämter im Südwesten sahen den Nutzen der Luca-App zudem offenbar nicht. Die Anhörung hatte ergeben, dass die App stattdessen oft für überflüssig und ungenau gehalten wird. „Die Entscheidung vor einem Jahr, die Luca-App für die Kontaktpersonennachverfolgung zu nutzen und damit den Menschen mehr Freiraum beispielsweise in Form von Gastro- oder Theaterbesuchen zu ermöglichen, war absolut richtig“, erklärte Lucha.
„Inzwischen hat sich die Pandemielage verändert. Mehr als 70 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg sind geimpft, gleichzeitig sind die Inzidenzen durch die Omikron-Variante exponentiell gestiegen, und die Kontaktpersonennachverfolgung der Gesundheitsämter konzentriert sich nunmehr auf gefährdete Gruppen und große Ausbrüche.“ Die Luca-Daten würden dadurch nicht oder nur noch in Ausnahmefällen genutzt.
Luca-App: In Baden-Württemberg noch bis März nutzbar
Angesichts der Corona-Lage in Baden-Württemberg wird die Kontaktnachverfolgung auch mit der neuen Corona-Verordnung weiterhin wichtig bleiben. Allerdings ändere sich die Vorgehensweise. In der derzeitigen Phase der Pandemie scheine eine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung nicht zwingend erforderlich und faktisch auch nicht leistbar zu sein. Vielmehr sei eine bevölkerungsbezogene Kontaktpersonennachverfolgung zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Strategie.
„Diese Strategie kann auch mit Hilfe der kostenfreien Corona Warn-App des Bundes, die anonyme Warnungen ausspielt und auf eigenverantwortliches, umsichtiges Handeln der Nutzenden abzielt, unterstützt werden. Wir mussten eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen und haben unsere Entscheidung genau abgewogen. Letztlich sind wir zu dem Schluss gekommen, die Luca-App nicht weiter zu nutzen“, erklärte Lucha abschließend.
Baden-Württemberg: Luca-App noch bis März nutzbar
Statt der Luca-App sollen die Menschen nun also die staatliche und kostenlose Corona-Warn-App nutzen. Die Luca-App soll aber übergangsweise noch bis Ende März weiterverwendet werden können. Die Landesregierung wird nun darüber beraten, ob und in welcher Form die individuelle Kontaktpersonennachverfolgung dem jeweiligen Pandemiegeschehen angepasst werden kann und welche Hilfsmittel dafür in Frage kommen.

Die Verträge mit 13 Bundesländern (alle außer Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen) hatten bislang ein Jahresvolumen von 20 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer. Schleswig-Holstein hatte schon vor Baden-Württemberg gekündigt.