Neue Corona-Verordnung ab morgen: Diese Lockerungen gelten dann
Baden-Württemberg muss nach einem Gerichtsurteil zur Alarmstufe zurückkehren. Allerdings soll diese wiederum verschärft werden. Was das für eine neue Corona-Verordnung bedeutet.
Update, 26. Januar, 15 Uhr: 3G, 3Gplus, 2G, 2Gplus, das halbe griechische Alphabet und etliche Beschränkungen - in der Corona-Pandemie mussten die Menschen in Baden-Württemberg sich schon mit einigen Neuerungen und geänderten Regeln auseinandersetzen. Angesichts der nun um sich greifenden Omikron-Variante des Coronavirus kommt es wenig überraschend, dass einmal mehr die Corona-Verordnung angepasst wird. Diesmal spielte allerdings auch ein Gerichtsurteil eine Rolle. Ab Freitag, 28. Januar, tritt deshalb nun die Alarmstufe I wieder in Kraft. Was das konkret bedeutet, hat echo24.de* zusammengefasst.
In einer Pressekonferenz hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am heutigen Mittwoch darüber informiert, wie die Corona-Regeln ab Freitag aussehen werden. Grundsätzlich muss Baden-Württemberg zur Alarmstufe zurückkehren. Hintergrund für die Lockerungen ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II mit harten Einschränkungen eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält dieses Vorgehen aber für voraussichtlich rechtswidrig.
Baden-Württemberg: Neue Corona-Regeln ab Freitag - mit Lockerungen
Weil Omikron zwar weniger schwere Krankheitsverläufe bringe, aber deutlich ansteckender sei, wird die ursprüngliche Alarmstufe dennoch angepasst. Konkret gelten ab Freitag mit der neuen Corona-Verordnung folgende Corona-Regeln in Baden-Württemberg:
- Gastronomie: Rückkehr zur 2G-Regel. Geimpfte und Genesene dürfen in Restaurants gehen und brauchen dafür KEINEN negativen Corona-Test mehr zusätzlich. Auch die Sperrstunde ab 22.30 Uhr entfält.
- Freizeit: Auch in Museen, Archiven und Büchereien gilt ab Freitag wieder die 2G-Regel. Auch bei touristischen Angeboten wie Skilifts, Seilbahnen und Busreisen müssen Geimpfte und Genesene künftig keinen Test mehr vorweisen. Das gilt auch für Kosmetiksalons.
- Großveranstaltungen: Die Obergrenze für Zuschauer und Besucher bei Sport- und Kulturveranstaltungen wird angehoben. Veranstalter können zudem entscheiden, ob sie ein 2G oder ein 2G plus Modell wählen wollen. Im Fußballstadion sind dann 3.000 Geimpfte und Genesene erlaubt. Haben alle zusätzlich einen Negativtest dürfen sogar 6.000 Menschen rein. 10 Prozent dürfen Stehplätze sein, allerdings mit Mindestabstand. Bei Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen 3.000 Menschen zugelassen werden (2G plus) beziehungsweise 1.500 (2G), maximal aber die Hälfte der Kapazität.
- Einzelhandel: Rückkehr zur 3G-Regelung. Auch Ungeimpfte dürfen wieder einkaufen. Voraussetzung ist allerdings die Vorlage eines negativen Corona-Tests.
- Ausgangssperren: Die nächtlichen Ausgangssperren für Ungeimpfte zwischen 21 und 5 Uhr fallen in der Alarmstufe I weg. Künftig sollen die Ausgangsbeschränkungen in der Alarmstufe II zudem erst greifen, wenn in einem Kreis die Inzidenz von 1.500 überschritten wird.
- ÖPNV: In Bussen und Bahnen gilt künftig eine FFP2-Maskenpflicht.
In der ursprünglichen Alarmstufe galt auch in Clubs und Diskos 2G - diese müssen nun aber auch mit der neuen Corona-Verordnung geschlossen bleiben. Gleiches gilt für Messehallen. Hier sei die Ansteckungsgefahr erhöht. „Wir gehen an dieser Stelle auf Nummer sicher“, sagte Kretschmann.
Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg: Alarmstufe gilt ab Freitag wieder
Auch die Regeln für private Treffen ändern sich vorerst nicht. Ungeimpfte müssen die Kontaktbeschränkungen auch weiter einhalten. Ein Haushalt darf sich derzeit nur mit maximal zwei weiteren Personen treffen.
Die neue Corona-Verordnung der grün-schwarzen Regierung soll Donnerstag beschlossen werden und von Freitag an gelten. Künftig soll es demnach länger dauern, bis das Land die Alarmstufe II mit härteren Einschränkungen ausrufen kann. Außer bei der AfD gab es von der Opposition im Landtag kaum Kritik an den neuen Regeln.
Baden-Württemberg: Anpassung der Alarmstufe II
Kretschmann erklärte, mit der Hospitalisierungsrate von über 3,0 sei die Voraussetzung für die Alarmstufe erfüllt - auch wenn die Obergrenze der Intensivbetten von 390 nicht erreicht werde. Künftig gelte aber für das Erreichen der Alarmstufe II eine neue Regel: Diese werde nur ausgerufen, wenn beide Grenzwerte überschritten werden.
7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg | 869,6 |
Corona-Patienten auf Intensivstation | 286 |
Hospitalisierungsrate | 4,8 (Stand: 25. Januar 2022) |
Das heißt, die Hospitalisierungsrate müsste über 6 steigen und es müssten mehr als 450 Covid-Patienten auf Intensivstationen liegen. „Diese Verknüpfung ist neu“, erklärte der Regierungschef.
Baden-Württemberg: Neue Corona-Verordnung - das soll gelten
Update, 26. Januar, 13 Uhr: Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann ist wegen Omikron in Habachtstellung. Eigentlich hätte er vor ersten Lockerungen gern belastbare Daten gehabt. Doch der Grüne Politiker steht unter Termindruck und unter Beobachtung der Justiz, wie echo24.de* berichtet.
Nach dem Beschluss von Bund und Ländern für ein grundsätzliches Festhalten an den jetzigen Corona-Maßnahmen erläutert Ministerpräsident Kretschmann am heutigen Mittwoch im Landtag seinen „Kurs der Umsicht“, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Trotz der Sorge um eine Überlastung der Kliniken wegen der grassierenden Omikron-Variante wird es gegen Ende der Woche einige Lockerungen geben. Eine Sache steht jedoch bereits jetzt fest.
Neue Corona-Verordnung diese Woche in Baden-Württemberg: Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen
Wegen der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante müssen Clubs und Diskotheken auch in der normalen Alarmstufe in Baden-Württemberg geschlossen bleiben. „Wir gehen an dieser Stelle auf Nummer sicher“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Mittwoch im Landtag in Stuttgart.
Eigentlich hätte bei einer Rückkehr in die Alarmstufe die 2G-Regel gegolten. Das heißt, Geimpfte und Genesene hätten dann in Clubs und Discos gehen können. Mit der neuen Corona-Verordnung, die Ende der Woche in Kraft treten soll, bleiben auch Messe-Veranstaltungen untersagt. Auch hier verschärfte die Regierung die Regeln in der normalen Alarmstufe.
Neue Corona-Verordnung diese Woche: Baden-Württemberg kehrt zur Alarmstufe zurück
Hintergrund ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof hält dieses Vorgehen aber für rechtswidrig. Im Einzelhandel soll künftig 3G statt 2G gelten*, damit haben auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test wieder Zugang zu Geschäften. In der Gastronomie wird auch etwas gelockert. In der Alarmstufe gilt in Innenräumen wieder 2G. Bisher mussten Geimpfte und Genesene noch einen Test vorweisen (2G plus).
Neue Corona-Verordnung diese Woche: Diese Regeländerungen könnten kommen
Erstmeldung, 25. Januar: Wie sich bereits in der letzten Woche abgezeichnet hat, wird Baden-Württemberg noch im Laufe dieser Woche einmal mehr eine neue Corona-Verordnung bekommen. Das Land muss seine Regeln nach einem Gerichtsurteil anpassen. Eigentlich stünden damit einige Lockerungen* an. Doch Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigte an, dass man wegen der sich rasant verbreitenden Corona-Variante Omikron beim „Kurs der Vorsicht“ bleiben wolle, wie echo24.de* berichtet.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor geurteilt, dass das Einfrieren der sogenannten Alarmstufe II mit starken Einschränkungen für Ungeimpfte, teilweise rechtswidrig ist. Denn auch wenn die Corona-Fallzahlen hoch bleiben, für die Einschätzung der Lage ist schon länger nicht mehr nur die 7-Tage-Inzidenz ausschlaggebend. Stattdessen liegt das Augenmerk auf den Intensivstationen*. Und hier hat sich die Situation - zumindest vorübergehend - entspannt.
Baden-Württemberg: Diese neuen Corona-Regeln könnten kommen
Deshalb muss die Landesregierung noch in dieser Woche zum regulären Stufensystem zurückkehren. Heißt: Statt der Alarmstufe II tritt wieder die „normale“ Alarmstufe in Kraft. „Wir werden das aber entsprechend der Omikron-Variante etwas anpassen“, sagte Kretschmann. Was das genau bedeutet, ist noch nicht klar.
Am heutigen Dienstag wollte sich die Landesregierung in einer Kabinettssitzung über die neue Corona-Verordnung besprechen. Anschließend wurden die Ergebnisse und die damit einhergehenden neuen Corona-Regeln erwartet. Nach dem Amoklauf in Heidelberg* am gestrigen Montag wurden weitere Detailverkündungen aber vertagt. Erst am morgigen Mittwoch soll es nun genauere Infos geben.
Baden-Württemberg: Neue Corona-Verordnung noch in dieser Woche
Was bislang klar ist: Die Landesregierung will die Krankenhäuser wegen der voraussichtlich weiter steigenden Anzahl der Corona-Fälle weiter entlasten. Vorerst würde es deshalb weder größere Verschärfungen, noch die von vielen erhofften Lockerungen geben.
Die neue Corona-Verordnung dürfte also ein Balanceakt zwischen den klaren Vorgaben der Justiz und der immer noch dramatischen Corona-Situation sein. Weil die Belastung der Krankenhäuser in den vergangenen Wochen - relativ gesehen - gesunken ist, müsste die Regierung eigentlich die Maßnahmen etwas lockern. Die FDP forderte Grün-Schwarz bereits auf, sich an die eigenen Regeln zu halten.
Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg: Kretschmann will Alarmstufe verschärfen
Trotzdem will Kretschmann die Regeln der „normalen Alarmstufe“ wohl anpassen. Hintergrund ist, dass es zuletzt wieder mehr Covid-Patienten in den Kliniken gab. Zwar scheinen die Krankheitsverläufe insgesamt milder - bei stetig steigenden Infektionszahlen, kommen die Krankenhäuser aber dennoch im Zweifelsfall wieder schnell an ihre Belastungsgrenzen.
Es ist daher aktuell noch unklar, welche Regeln der „normalen Alarmstufe“ in Baden-Württemberg auch tatsächlich zurückkommen werden. Einige Lockerungen wären zumindest nach der ursprünglichen Fassung der Alarmstufe durchaus denkbar:
- Gastronomie: Rückkehr zu 2G (statt aktuell 2G plus)
- Einzelhandel: Rückkehr zu 3G (statt aktuell 2G)
- Freizeit: Öffnung von Clubs und Bar
Baden-Württemberg: Lockerungen für Großveranstaltungen kommen
Klar wurde heute nur, dass die Corona-Regeln für Sport- und Kulturveranstaltungen gelockert werden sollen. Betroffen davon sind unter anderem die Bundesliga-Spiele des VfB Stuttgart. So drastisch wie in Bayern wird man hierzulande allerdings nicht vorgehen. „Wir werden sicher mit den Zahlen erheblich drunterbleiben“, sagte Kretschmann. Im Freistaat dürfen wieder bis zu 10.000 Zuschauer ins Stadion.
Konkret wurde Kretschmann aber auch bei diesem Thema nicht. Die künftig wieder geltende Alarmstufe sieht bei Großveranstaltungen eigentlich eine Auslastung von bis zu 50 Prozent vor und höchstens 25.000 Besucher - das wird also so offensichtlich nicht bleiben.
Alarmstufe in Baden-Württemberg: Harsche Kritik an Abänderung
Kretschmann kündigte erneut an, diese Regeln innerhalb der einzelnen Stufen anpassen zu wollen. Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante mache dies nötig. Für diesen Weg hatte es bereits harsche Kritik gegeben. „Das ist schon Willkür: Wenn mir das Regelwerk nicht mehr passt, dann verschiebe ich es einfach“, hatte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke moniert.
Das ist schon Willkür: Wenn mir das Regelwerk nicht mehr passt, dann verschiebe ich es einfach.
Selbst wenn aber nun wider Erwarten doch einige deutliche Lockerungen mit der Rückkehr zur Alarmstufe I kommen sollten - es bleibt abzuwarten, ob sie von langer Dauer sein werden. Aktuell (Stand: 24. Januar) liegt die Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg bei 5,0. Bei einem Wert von 6,0 würde ohnehin erneut die schärfere Alarmstufe II gültig. *echo24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.