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Corona-Lockerungen nahen: Bald neue Corona-Verordnung für BW

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Von: Julia Thielen

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Baden-Württemberg wird in der kommenden Woche zur „normalen“ Alarmstufe zurückkehren. Was genau das für die Menschen bedeuten könnte.

Wie bereits angekündigt, wird Baden-Württemberg einmal mehr eine neue Corona-Verordnung bekommen. Schon in der kommenden Woche soll es laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zurück zur „normalen“ Alarmstufe gehen. Damit wären auch einige Lockerungen verbunden.

Hintergrund der erneuten Anpassung ist die aktuell veränderte Infektionslage. Zwar steigen die Neuinfektionen dank Omikron ständig an - doch die Lage in den Krankenhäusern verbessert sich parallel. Die Corona-Lage in Baden-Württemberg scheint sich trotz zuletzt deutlich gestiegener 7-Tage-Inzidenz nun also insgesamt zu entspannen.

Baden-Württemberg: Nächste Woche neue Corona-Regeln - wohl Lockerungen

Das Land will das am 12. Januar ausgesetzte reguläre Stufensystem der Corona-Beschränkungen Mitte nächster Woche wieder in Kraft setzen, wie eine Sprecherin des Staatsministeriums am Freitag der dpa in Stuttgart mitteilte.

Damit reagiert Baden-Württemberg auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, das das Einfrieren der Alarmstufe II mit harten Einschränkungen für Ungeimpfte für teilweise rechtswidrig erklärt hatte.

Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg: Rückkehr zur Alarmstufe I

Ab der kommenden Woche soll nun also wieder „nur“ noch die zweithöchste Eskalationsstufe der Corona-Regeln gelten. Allerdings will man mit der Neufassung noch auf die Ergebnisse des nächsten Corona-Gipfels am Montag, 24. Januar, warten.

Omikron dürfte hier Thema Nummer eins sein. Es ist äußerst umstritten, inwieweit man wegen der offenbar milderen Krankheitsverläufe bei dieser Corona-Variante nun die Maßnahmen lockern kann - oder eben nicht. Unter anderem Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann zeigte sich zuletzt noch vorsichtig. Die Daten zu Omikron seien noch nicht belastbar.

Baden-Württemberg: VGH kippt eingefrorene Alarmstufe II

Ursprünglich sollten die aktuell geltende Alarmstufe II und die damit einhergehenden strengen Regeln insbesondere für Ungeimpfte bis Ende Januar eingefroren wären. Das widerspricht nach Einschätzung des VGH dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Die grün-schwarze Landesregierung hatte aus Sorge um die Omikron-Variante des Coronavirus diese Stufe in der Corona-Verordnung beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt.

Die Mannheimer Richter erklärten am Freitag, dass eine Vorschrift, die unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz weitreichende Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte vorsehe, nicht im Einklang mit den Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes stehe.

Baden-Württemberg: Neue alte Corona-Regeln richten sich nach Hospitalisierung

Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten „nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Diese Inzidenz gibt an, wie viele Corona-Infizierte innerhalb einer Woche und pro 100.000 Einwohner in eine Klinik gebracht werden.

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Im Einzelhandel könnte 2G schon nächste Woche wieder Geschichte sein. © Felix Kästle/dpa

Ein ungeimpfter Student hatte dagegen geklagt, dass die Alarmstufe II zum weitgehenden Ausschluss von Nicht-Immunisierten von Präsenzveranstaltungen führe. Der VGH setzte den Teil der Corona-Verordnung zum Studienbetrieb von diesem Montag an außer Vollzug. Die Vorschrift sei „voraussichtlich rechtswidrig“. Hätte sich die Regierung weiter an ihren ursprünglichen Grenzwerten orientiert, hätte sie eigentlich längst lockern müssen.

Corona-Verordnung in Baden-Württemberg wird nächste Woche angepasst

Die Sprecherin des Staatsministeriums erklärte, die VGH-Entscheidung betreffe zunächst nur die Corona-Verordnung Studienbetrieb. „Wir werden die Corona-Hauptverordnung aber wie ohnehin geplant in der kommenden Woche aktualisieren und das ‚Einfrieren‘ der Alarmstufe II, das explizit als Übergangslösung bis maximal 1. Februar gestaltet war, beenden.“

Die Stufensystem-Logik werde grundsätzlich beibehalten. Maßnahmen sollten auch in Zukunft an der Hospitalisierungsinzidenz und der Belastung der Intensivstationen orientiert sein. „Denn auch in der Omikron-Welle geht es darum, das Gesundheitssystem vor Überlastung zu bewahren und dafür zu sorgen, dass Kranke in Baden-Württemberg eine angemessene Behandlung erhalten.“

Alarmstufe I in Baden-Württemberg: Lockerungen kommen wohl nächste Woche

Mit der Rückkehr zur Alarmstufe I - ehemalig einfach Alarmstufe - könnten auch die noch im November 2021 gültigen Regeln wieder gelten. Damit könnten auch unter anderem diese Lockerungen einhergehen:

Sollte sich das Land Baden-Württemberg tatsächlich an das alte Stufensystem halten, könnte sogar die sogenannte Basisstufe bald wieder in Kraft treten. Hierfür musste die Hospitalisierungsinzidenz ursprünglich bei unter 8,0 (aktuell 4,0, Stand: 21.1.) liegen und weniger als 250 Intensivpatienten (aktuell 297, Stand: 21.1.) in den Kliniken sein. In der Basisstufe würde wieder weitestgehend 3G gelten.

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