2G-Regel im Einzelhandel: Gericht untersagt Verordnung in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gegen die 2G-Regel im Einzelhandel äußert sich die Regierung - so soll es weitergehen.
Noch im Laufe dieser Woche will die Regierung von Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung auf den Weg bringen. Für einen Überblick, hat echo24.de mögliche Änderungen bereits zusammengefasst. Für eine Neuerung sorgte jetzt aber bereits der Verwaltungsgerichtshof (VGH) - und hat damit der Regierung in Stuttgart erneut mächtig Druck gemacht.
In der offiziellen Mitteilung des Gerichts heißt es wörtlich: „Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 25. Januar 2022 § 17 Abs. 1 der Corona-Verordnung mit sofortiger Wirkung insoweit außer Vollzug gesetzt, als die Vorschrift Geltung für die „eingefrorene Alarmstufe II“ im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 CoronaVO beansprucht. Denn das „Einfrieren der Alarmstufe II“ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig.“
Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel: So reagiert die Regierung
Heißt: Innerhalb von wenigen Tagen hat der VGH damit das Einfrieren der Alarmstufe II und die bestehenden Beschränkungen für Ungeimpfte erneut als „voraussichtlich rechtswidrig einstuft“. Die 2G-Regelung im Einzelhandel fällt damit mit sofortiger Wirkung weg. Als Grundlage wird im Schreiben des Gerichts die Klage einer Frau genannt, die ein Schreibwarengeschäft im Ortenaukreis betreibt. Sie sah sich in ihrer Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Das Einfrieren der Alarmstufe II sei mit den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unvereinbar.
Damit dürften die weiteren Änderungen in der neuen Corona-Verordnung mit Spannung erwartet werden. In der Landeshauptstadt äußerte sich ein Sprecher von Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag. Demnach sei „das Einfrieren der Alarmstufe II sowieso nur als Übergangslösung bis maximal 1. Februar gedacht gewesen“. Der Sprecher weiter: „Wir kehren mit leichten Anpassungen zur Stufenlogik zurück. Damit wird auch der Rechtsprechung des VGH entsprochen, die das Stufensystem an sich nicht in Frage stellt.“
Einzelhandel in Baden-Württemberg: So geht‘s nach dem Urteil weiter
Wie die Deutsche Presse-Agentur dazu schreibt, dürfen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Ungeimpfte vorerst wieder mit einem aktuellen Test shoppen gehen. Für den Einzelhandel gilt vorläufig, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test (3G) in Läden einkaufen dürfen.
Erst am vergangenen Freitag hatten die Richter einem ungeimpften Studenten Recht gegeben, der gegen die Einschränkungen an den Universitäten geklagt hatte. Dazu heißt es in der VGH-Mitteilung: „Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 20. Januar 2022 § 2 Abs. 5 der Corona-Verordnung Studienbetrieb des Wissenschaftsministeriums mit Ablauf des 23. Januar 2022 außer Vollzug gesetzt“.